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Für die deutsche Wacht in Südtirol.
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dürftigsten zu versehen. Und erst in der Zukunft hofft man das dringende Verlangen der Gemeinden Vignolo bei Pergine, und Ruffie am Mendelpasse nach deutschen Schulen erfüllen zu können. In welchem Maße ganze Ge­schlechter bisher ihr Bedürfniß nach Unterricht in ihrer deutschen Mutter­sprache unerfüllt sahen, geht wohl am besten aus der einen Thatsache hervor, daß in der Abendschule zu Gereut drei Generationen, Großvater, Vater und Enkel auf der nämlichen Schulbank fitzen.

Wiederum wandte sich das Jnsbrucker Comite in diesen Tagen an die Deutschenim Reich" um Beiträge zu dem edlen Werke. Bei allen Freun­den der Jugend, deutscher Sprache und deutschen Wesens wird die Bitte auf fruchtbaren Boden fallen. Man sende sie an die Wagner'sche Buchhandlung in Innsbruck. Auch die Verlagsbuchhandlung der Grenzvoten wird gern Beiträge in Empfang nehmen und befördern.

Kleine Besprechungen.

Von dem bekannten Professor der Landwirthschaft und Reichstagsabge­ordneten Dr. Karl Birnbaum ist in derGeorgika". Sammlung von Abhandlungen und Vorträgen für Landwirthe, eine interessante ArbeitUeber Anwendbarkeit der Einkommensteuer, und Steuerreformen überhaupt", erschienen (Leipzig. Herm. Weißbach, 1872.) Der Verfasser ist ein warmer und belesener Freund der Einkommensteuer mittelst Selbstschätzung als Ersatzmittel für alle übrigen, namentlich indirecten Steuern, von welchen er nur einzelne Zölle und sogenannte Luxussteuern bestehen lassen will Diese Abhandlung zeichnet sich, abgesehen von der Correctheit ihrer theoretischen und prinzipiellen Discussion. namentlich aus durch eine wirklich praktische Darstellungsweise, indem an den Budgets Preußens. Sachsens und des deutschen Reiches die Nothwendigkeit einer Steuerreform in der vom Verfasser befürworteten Rich­tung dargethan wird. DieReformvorschläge" des Verfassers, die wie die Thesen einer Dissertation an's Ende gestellt sind, bestehen im Wesentlichen in Folgendem: Das Reich ist hinsichtlich seiner Einnahmen allein auf Zölle und indirecte Steuern zu verweisen, unter Wegfall der Matricularbeiträge. Aus dem Budget der Einzelstaaten dagegen haben Zölle und indirecte Steu­ern ganz zu verschwinden und sind wie die directen durch die Einkommen­steuer zu ersetzen. Grund- und Gebäudesteuer sind nur im Fall der Noth des Staates zu erheben und auf die Einkommensteuer der Grundbesitzer anzurechnen. Das Einkommen wird bestimmt nach dem Durchschnittsergebniß der letzten drei Jahre durch Selbstschätzung an Eidesstatt und. bet Verzicht hierauf, durch Commis­sionen, mit Reclamationsrecht des Geschätzten. Die Commissionen müssen mög­lichst genau schätzen. Der neue Steuermodus soll zunächst in drei Jahren bei den Gemeinden in Kraft treten, und dann auf Grund umfassender statistischer Beobachtungen auch im Staatshaushalt eingeführt werden.

Die Schrift wird nicht verfehlen Aufsehen zu erregen, und uns vermuth­lich wiederholt zu einer Besprechung ihrer Vorschläge veranlassen, mit welchen wir die Leser heute nur im Allgemeinen bekannt machen wollten.

B.

Verantwortlicher Redacteur: vr. HanS Blum. Verlag von F. L. Herdig. Druck von Hüthel Legier i» Leipzig.