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Jer jesuitische Gehorsam im Staate.
Bei Erörterung des zweiten Themas, dem Gehorsam der Jesuiten, folgen wir im Wesentlichen der soeben erschienenen kleinen, aber gehaltvollen Schrift des Breslauer Docenten Weber über diesen Gegenstand, welche durchweg aus den Quellen schöpft.*)
Jgnatius Loyolä war, als er den Gedanken zur Gründung der Jesuiten- Genossenschaft faßte, von Reminiscenzen aus seinem Soldatenleben geleitet. Diese Genossenschaft sollte eine „Compagnie Jesu." eine Cohorte von Kriegern sein, nach strengster Subordination gegliedert, von der eisernen Disciplin der Heere Albas beherrscht, ganz Gehorsam und nichts als Gehorsam gegen ihre Officiere und in letzter Instanz gegen ihren Hanptmann Jesus. Die Compagnie wuchs im Laufe der Zeit zum Heere an. das sich in Bataillone und Regimenter theilte. Zwischen Jesus und seine Leutnants traten andere Chargen, Majore, Obersten, ein General; an dem Geiste aber, der den Organismus zusammenhielt und dnrchdrang. wurde nichts geändert; die höchste Tugend, die oberste Pflicht der Soldaten Jesu blieb'der Gehorsam, wie ihn die „Regeln der Genossenschaft Jesu" und der aus dem Jahre 1533 stammende Brief Loyola's „Ueber die Tugend des Gehorsams" verlangt hatten.
„Eifrig wünsche ich," so lesen wir in dem Briefe, „daß diese Tugend so fleißig geübt werde und so kräftig blühe, als ob in ihr das ganze Gut und Heil unserer Gesellschaft bestehe." Die Mitglieder derselben sollen vor Allem durch Gehorsam sich hervorthun, „nicht blos wegen der außerordentlichen und eigenthümlichen Bortheile desselben, welche durch so viele und so leuchtende Zeugnisse und Beispiele der heiligen Schriften sowohl des alten wie des neuen Testaments bezeugt werden, sondern auch weil der Gehorsam die einzige Tugend is?, welche dem Geiste die übrigen Tugenden einflößt und bewahrt." „Lassen wir uns," so fährt der Brief fort, „von anderen Orden durch Fasten, Nachtwachen und strenge Lebensweise gern übertreffen, an wahrem und voll- kommnem Gehorsam aber und an Entsagung in Betreff des eigenen Willens und Urtheils sollen die. welche in dieser Genossenschaft Gott, unserm Herrn dienen, am meisten leuchten und sich vor allen Andern auszeichnen."
Von Rechten der Untergebenen gegenüber den Vorgesetzten ist in der Compagnie Jesu kaum die Rede. Zwar erlauben die „Regeln." daß jene diesen „Borstellungen machen, wenn ihnen eine Speise, Kleidung, Wohnung, Beschäftigung oder Uebung fehlt oder schadet, aber dann haben sie dem Obern die Sorge in Betreff der ihm auseinandergesetzten Angelegenheit ganz zu über-
Dcr Gehorsam in der Gesellschaft Jes"- Urkundlich dargestellt von v. Th. Weber. Breslau, 1872. /