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schon einmal eingezogen. Es schien, als ob diese Einziehung der Vorläufer einer fügsamen Haltung des Herrenhauses in dem von der Staatsregierung eröffneten Vertheidigungskampf gegen den Angriff der klerikalen Partei auf das deutsche Reich und auf den Träger der Reichspolitik in der preußischen Staatsregierung sei. Die allerneuesten Kundgebungen der Kreuzzeitung deuten aber wieder auf Kampf.
Wie diese Erwartungen vorläufig ausgehen mögen, die Thatsache bleibt bestehen, daß die frühere konservative Partei entweder eine wesentlich andere werden, oder daß ihre Unfähigkeit immer wieder zu Tage treten muß, eine Stütze der Negierung zu sein. Damit tritt eine ganz neue Situation an die national-liberale Partei heran. Diese Partei muß sich sagen, daß ihr jetzt die Aufgabe zufällt, die Stütze der Negierung im Reich wie in Preußen zu sein. In dieser Rolle erhält eine Partei naturgemäß besondere Rechte, aber auch besondere Pflichten. Eine Partei, die in der Regierung ihren Geist erkennt und demgemäß zur Vertheidigerin der Regierung wird, darf der letzteren gegenüber auf fortgesetzte Durchführung der gemeinschaftlichen Grundsätze dringen. Die Partei übernimmt aber mit einer Stellung, in welcher sie das achtungsvollste Gehör erhält und beansprucht, die Pflicht, der ewigen Grundlagen des Staates sowohl wie der besonderen Forderungen des gegebenen Staates mehr wie jede andere Partei eingedenk zu sein. Eine Partei, welche die erste Stelle im Parlament einnimmt und in der Führung der öffentlichen Meinung sich mit der Regierung wechselseitig unterstützt, muß diejenigen Volkskreise und Institutionen nothwendig in ihre Berechnung ziehen, in welchen die traditionelle Verbindung mit dem Herrscherhaus am engsten, die monarchische Gesinnung am lebendigsten ist. Sie muß ferner den einer früheren Periode des Liberalismus angehörenden Irrthum verlassen, als könne man den «Staat allein auf die wechselnde öffentliche Meinung stellen, als bedürfe er nicht con- stanter Kräfte, welche der wechselnden Bewegung des Volksgeistes zwar nicht unzugänglich, aber von ihr auch nicht nach Belieben zu biegen, geschweige denn zu zerbrechen sind.
Eine erste Probe dieser neuen Stellung hatte die national-liberale Partei bei dem Gesetze über die Einrichtung und Befugnisse der Oberrcchnungskammer abzulegen, dessen Berathung am 15.. 16. und 17. Februar das Abgeordnetenhaus beschäftigt hat. Wir können wenigstens den redlichen Willen consta- tiren, diese Probe zu bestehen. Da aber die Berathung des wichtigen Gesetzes mit ihren in das innere Staatsrecht Preußens tief eingreifenden Fragen in dieser Woche noch nicht zu Ende gelangt ist, und da das Endergebniß sich noch nicht übersehen läßt, so verschieben wir die Darstellung dieser Verhandlungen auf den nächsten Bericht. ,
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Kerr von Wühler und die theologischen JacnlMen.
„Nur wenn Sitz und Natur einer Krankheit gekannt ist, darf man hoffen, zur Heilung den richtigen Weg zu finden. Um Schäden zu heilen, muß man sie kennen." Dieser unbestreitbare Satz rechtfertigt die retrospectiven Erörterungen über die Verwaltung des verflossenen Cultusministers in Preußen. Es