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gesetz rechtsgültig normiren. Die Verbindung der einzelnen so constituirten Gemeinden zu einer Kirche hat der Staat unter gesetzlichen Bedingungen und Boraussetzungen zu gestatten, zu beaufsichtigen, ja unter Umständen sogar sie herbeizuführen: auf protestantischem Gebiete scheint mir wenigstens der einzig praktische Weg, ohne allzugroße Zersplitterungen zu kirchlichen Verbänden zu gelangen, der zu sein, daß ein Staatsgesetz einen äußeren Rahmen für die verwandten protestantischen Kirchenverfassungen schaffe.
Die Stellung des modernen Staates ist allen verschiedenen Neli- gionsvarteien gegenüber eine und dieselbe. Das ganze äußerliche Leben aller kirchlichen Gemeinschaften steht unter steter Aufsicht und Controle staatlicher Organe. Das innere religiöse Leben, Dogma und Lehre, ist dagegen der kirchlichen Gestaltung frei zu überlassen: höchstens soweit hat hier der Staat seine Aufsicht zu erstrecken, daß er Verletzungen allgemeiner sittlicher Gesetze, etwa wie die Vielweiberei der Mormonen oder ähnliches, abwehrt oder ahndet. Das innere religiöse Leben der einzelnen Menschen und der sich zusammenschließenden Vereine gleich gesinnter Menschen liegt ganz außerhalb der Sphäre des Staates. Die äußere, Ordnung der Kirchen dagegen hat der Staat durch seine Organe innerhalb gesetzlicher Schranken zu gewähren, zu bewachen, in höchster Instanz zu leiten.
Ueber die Ausgestaltung dieser Organisationsgedanken im Einzelnen weiter zu reden ist hier nicht am Orte. Im Großen und Ganzen aber glaube ich damit kurz die Richtung bezeichnet zu haben, in welcher Jedem das Seine, dem Kaiser was des Kaisers und der Kirche was der Kirche ist, wirklich zu Theil werden wird.
James IisK, der Imft von Me.
New-York, 13. Januar 1872. Am 6. Januar dieses Jahres endete die Kugel eines Meuchelmörders die Laufbahn eines Mannes, der in der Naturgeschichte der Yankees ein Unicum war. James Fisk, an jenem Tage von Edward Stokes, der früher sein Freund, dann sein Nebenbuhler, zuletzt sein Todfeind war, auf der Treppe des Grand-Central-Hotel erschossen, war zu gleicher Zeit einer der größten Finanzschwindler unserer Tage, und der Typus eines Broadway-Swells in der verwegensten Bedeutung des Wortes. Selbst die Romandichtung zeigt uns kaum eine Persönlichkeit, deren Eigenschaften und deren Schicksale erstaunlicher, widerspruchsvoller und mit europäischen Anschauungen unvereinbarer wären, als die des „Fürsten von Erie." Sogar hier zu Lande, wo man sowohl im Bereich des Schwindels als auf dem Gebiete gesellschaftlicher Ex-