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ders nur die Erhöhung der niedersten Dienstbezüge (etwa bis 2000 fl,) be­fürworten; sie wird zugleich eine durchgreifende Vereinfachung des Behörden- vrganismus beantragen. In letzterer Hinsicht ist ihr übrigens die Regierung bereits entgegengekommen, indem sie zwei Ministerien (des Kriegs und des Auswärtigen), einige Mittelstellen, 4 Kreisgerichte, 13 Amtsgerichte aufge­hoben hat. ^

Dom preußischen Landtag.

Berlin, den 21. Januar 1872.

Diese Woche hat nur das Abgeordnetenhaus Sitzungen gehalten, deren alleiniger Gegenstand weitere Berathungen des Staatshaushaltes waren. Es liegt in der Natur der Sache, daß bei solchen Berathungen die wichtigsten Fragen aller Art ebenso oft gestreift werden, als selten ist, daß eine solche Frage eingehend, geschweige denn erschöpfend, bei dieser Gelegenheit erörtert wird.

Bei der Berathung der Ausgaben für das Auswärtige Amt des preu­ßischen Staates, welches wohl zu unterscheiden ist von dem Auswärtigen Amt des deutschen Reiches, wiederholte der Abgeordnete Löwe seine schon mehrfach vorgebrachten Bemerkungen gegen den Fortbestand eines solchen Amtes überhaupt. Die Geschäfte des preußischen Auswärtigen Amtes bestehen lediglich noch in der Herstellung des Einverständnisses für die Reichsregierungs­geschäfte zwischen Preußen und den andern, die Reichsregierung bildenden Höfen und Senaten. Vielleicht, daß auch noch Verständigungen administra­tiver Natur zwischen Preußen und einem oder dem andern Bundesstaat hin und wieder vorkommen, namentlich mit den unmittelbaren Nachbarstaaten. Der Abgeordnete Löwe wollte nicht den Wegfall dieser Geschäfte. Er ging auch nicht so weit, zu verlangen, daß Preußen nur durch das Medium des Bundes­rathes und der ihn bildenden Bevollmächtigten sich mit den andern Gliedern der Reichsregierung verständige. Aber er wollte, daß der Name preußischer Gesandten und preußischer auswärtiger Ministerialbeamten, sowie die Aus­bringung der erwachsenden Kosten mittelst des preußischen Budgets verschwinde. Er wollte, daß kaiserliche Commissarien, deren Unterhalt Sache des Reichs­budgets ist, und die als Beauftragte des Reiches mit dessen Auswärtigem Amt correspondiren, für das EinVerständniß der leitenden Bundesregierung mit deren College» an den verschiedenen Regierungssitzen sorgen. Fürst Bis- marck entgegnete, daß dann auch die Gesandten der andern Bundesregierungen Grenzboten l. 1872. 25