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wohl unverdienten Bedeutung empor: als würde hier ein der verfassungsmäßigen Rechtsgleichheit widersprechendes Beamtenprivileg geschaffen, als würden den Strafsanctionen des Reichsrechts hier ganz ungewohnte particularistische Schlagbäume über den Weg gelegt. Nicht minder energisch verwendete sich von Seiten der Negierung Jvlly dafür, daß diese Bestimmung in irgend einer Form stehen bleibe; sie sei nothwendig, um eine geordnete Besorgung der Verwaltungsgeschäfte zu sichern; insbesondere der untergeordnete Beamte müsse, wenn er eine Weisung der Oberbehörde erhalten und vollzogen habe, vor einer wegen Ausführung seiner pflichtmäßigen Handlung erhobenen Anklage geschützt sein. Trotz der Erklärung Jolly's, daß bei Streichung des Artikel 20 das ganze Einführungsgesetz sür die Regierung unannehmbar sei, wurde der Artikel von der zweiten Kammer mit geringer Mehrheit verworfen. Die erste Kammer, deren zum Theil vom Großherzog ernannte und von den beiden Landesuniversitäten erwählte Mitglieder stets eine Anzahl politisch und wissenschaftlich gereifter Männer aufweist, stellte die Bestimmung in milderer Fassung wieder her: nur das Staätsministerium dürfe auf Vortrag des Justizministers die Genehmigung der strafgerichtlichen Verfolgung wegen dienstlicher Handlungen versagen. Dieser Compromißvvrschlag wurde von der Regierung und von der zweiten Kammer und hierauf das ganze Gesetz angenommen; blos -die Demokraten und Ultramontanen und ein Nationaler M- sammen 12) stimmten in der zweiten Kammer dagegen.
So war das wichtigste vor Jahresschluß zu beendigende Werk zu Stande gekommen. Mit weniger Widerstand wurden einige andere Uebergangögesetze, insbesondere ein Einführungsgesetz zur deutschen Gewerbeordnung, mit allgemein freudiger Theilnahme das Kriegslastenausgleichungsgesetz angenommen, und bei letzterem der fast allgemein gewünschten Erhöhung der Vergütungsansätze nur deshalb Einhalt gethan, weil die Regierung den Mangel an i hierzu verfügbaren Mitteln nachwies.
Die badischen Finanzen können sich nämlich, wenn sie auch auf ganz solider Grundlage ruhen, eines so blühenden Standes wie die preußischen nicht rühmen. Die Anforderungen sind durch den Eintritt ins Reich unleugbar gestiegen, dazu kommt die von der Negierung vorgeschlagene Erhöhung der Gehalte und Besoldungen um 20 Prozent, welche einen Mehraufwand von ungefähr S00,000 fl. verursachen wird. Trotzdem wird eine Steuererhöhung umgangen und das scheinbar vorhandene Deficit durch Betriebsüberschüsse aus früheren Jahren gedeckt werden. Die mit dem am 22. Januar stattfindenden Wiederzusammentritt der Landstände beginnende Budgctberathung wird bei dieser Lage nicht ohne manche Aufregung vor sich gehen. Die Opposition wird den erblindeten Strahlenkranz ihrer Popularität durch eine Anzahl Anträge auf Herabsetzung des Aufwands aufzufrischen suchen. Sie wird beson-