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delten und geschlossenen Vertrag zwischen Preußen und Hannover vom 7. September 185!, wonach Hannover vom 1. Januar 1854 ab Preußen und den alsdann mit ihm zollverbündeten Staaten, auf' Grund der bisherigen Principien des Zollvereins, beitrat. Noch im September 1851 schloß sich Lippe, am 1. März 1852 auch Oldenburg diesem Vertrag an. Damit hatte sich die Lage mit einem Male von Grund aus verändert. Preußen gewann ein trefflich abgerundetes einheitliches Zollgebiet und freihändlerische Vereinsgenofsen anstatt der alten fchutzzöllnerischen. Mit kühlem Blute konnte es nun dem Treiben seiner Gegner zuschauen; denn eine Kündigung der Zollvereinsverträge bedeutete nun für diese die radicale Abschneidung vom Meer. Es frommt nicht, vom ruhigen Port der heute gewonnenen deutschen Wirthschaftseinheit aus, zürnende Blicke zurückzuwerfen auf das erregte Meer der Leidenschaften, die damals während zweier Jahre den Fortbestand des Zollvereins in Frage stellten. Nur soviel mag darüber gesagt sein, daß der meisterhafte Zug, den die preußische Staatskunst durch den Vertrag mit dem Steuerverein, gerade in diesem Augenblick, gethan, den zwingendsten Antheil an der Versöhnung hatte. Am 4. April 1853 schon war der neue Zollvereinsvertrag für zwölf Jahre, bis Ende 1865, in Berlin allseitig angenommen, der Steuerverein festes Glied des Zollvereins, für den inländischen Verkehr manche Erleichterung gewonnen — und der Mann, der am verdienstvollsten damals Deutschland vor heilloser Verwirrung bewahrt, ihm Ruhe und Frieden wiedergegeben hatte: D e l b r ü ck.
Niemand weniger wie Delbrück verbarg sich aber auch, daß mit dieser Ordnung der Dinge die letzte Vollendung des Zollvereins noch lange nicht gekommen sei. Man hatte mit schwerer Mühe die innere Einheit errungen, und auch diese nur um den Preis einer innigen Verkehrsgemeinschaft mit Oestreich, dem man in einem neuen Handelsvertrag vom 19. Februar 1853 im Voraus jedes Vorrecht, welches der Zollverein künftig dritten Nationen gewähren würde, zugestanden hatte. Aber bald bedürfte man des ganzen mühsam wieder gewonnenen inneren Zusammenhaltes, um den westeuropäischen Völkern rechtzeitig zu folgen auf den freien Bahnen des Handels und Verkehrs, trotz und gegen Oestreichs widerstreitende schutzzöllnerische Interessen. Am 23. Januar 1860 nämlich hatte Frankreich mit Großbritannien jenen Handelsvertrag geschloffen, in welchem Frankreich, mit seiner ganzen bisherigen Handelspolitik brechend, in der neuen Einrichtung seiner Tarife gegen England, und in der Gleichstellung der englischen Schiffe mit den französischen, mit Entschlossenheit die Bahn des Freihandels beschritt. Bald nach Abschluß dieses Vertrages strebte Belgien auf gleicher Grundlage mit Frankreich zu unterhandeln, und Preußen ward auf Anfrage die vfficieue Antwort, daß Grcnzbotcn I. l872. 23