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Die Unfehlbarkeit des Papstes und der Staat.
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Die Unfehlbarkeit des Papstes und der Staat.

Die Stellung der deutschen Staatsregierungen gegenüber den Beschlüssen des vaticanischen Concils. Von Dr. Paul Hinschius. Berlin, 1871. Guttentag.

Vor einigen Monaten erschien von dem Professor Schulte in Prag, in welchem die Wissenschaft des Kirchenrechts einen ihrer gelehrtesten und scharf­sinnigsten Vertreter hat, eine Denkschrift über den in der Ueberschrift ange­gebenen Gegenstand, die ungefähr auf folgende Behauptungen hinauslief: Das vaticanische Concil von 1870 war kein ökumenisches, also kein gültiges. Die Beschlüsse desselben verstoßen gegen das Wesen der katholischen Kirche. Der Papst mit denen, welche diese Beschlüsse gutheißen, bildet also nicht mehr die alte katholische Kirche, dieselbe besteht vielmehr aus denen, welche jene Beschlüsse verwerfen. Der Staat muß folglich diesen protestirenden Theil der Katholiken als die katholische Kirche ansehen und behandeln, mit der er Ver­träge abgeschlossen und der er gewisse Rechte eingeräumt hat, und ihm das Vermögen dieser Kirche überweisen, den Papst und seine Anhänger dagegen in allen Stücken als Sectirer und Schismatiker betrachten.

Man kann alle Achtung vor der Gelehrsamkeit haben, die der berühmte Canonist zur Stütze dieser Ansprüche entwickelte, und doch als Politiker, der mit den Thatsachen zu rechnen hat, sich genöthigt sehen, die Forderungen desselben an den Staat als unausführbar von der Hand zu weisen. Indem wir dies hiermit thun, glauben wir einen Nachweis unserer Berechtigung dazu nicht erst antreten zu müssen.

Weit mehr Rücksicht auf die bestehenden Verhältnisse nimmt die oben mit ihrem Titel angeführte Denkschrift. Hinschius geht von der Ansicht aus, daß die Fragte, ob die Concilsbeschlüsse gültig seien, zu bejahen, die, ob sie das Wesen der katholischen Kirche ändern, zu verneinen, daß beide aber kirch­liche Fragen sind, die der Staat nicht entscheiden kann. Derselbe kann aber, so fährt unsere Schrift fort, auch aus Gründen der Politik nicht für die eine der beiden Parteien sich erklären und sie als die Fortsetzung der bisherigen katholischen Kirche behandeln; denn die Anhänger des Concils schreiben mit dessen Beschlüssen staatsgefährliche Grundsätze auf ihre Fahne, die Gegner des Concils aber sind in fast verschwindend kleiner Minderheit. Gleichwohl muß Ärcnzboten 1. >872.