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zirksschulinspectoren Gymnasial- und volle Universitäts- Bildunq verlangt oder nicht? Der Wirkungskreis derselben und die Gehaltssätze lassen annehmen, daß man an ihre Bildung die höchsten Ansprüche stellen wird. Sollte man von den neuen Bezirksschulinspectoren eine geringere Bildung verlangen, als von den Superintendenten und den Gerichtsamtmännern, an deren Stelle sie treten sollen? Bei uns in Sachsen ist der Zweifel gestattet. Wer möchte behaupten, daß Lehrer mit bloser Seminarbildung ausgeschlossen sind? Die Volksschullehrer dürften sich Glück wünschen, wenn 20 bis 24 Stellen im Lande mit Gehalten zwischen 1500 bis 1800 Thlr. für sie errichtet würden! Dies ist aber zu fordern, daß bei Gründung des Instituts der Bezirksschulinsvectoren von Haus aus klare Forderungen an ihre wissenschaftliche Bildung gestellt werden möchten, damit nicht auch hier solche Zwitterzustände geschaffen werden wie bei den Lehrercollegien der sächsischen Realschulen.
Was den höheren Schulen in Sachsen noth thut, ist deutlich von uns in dem letzten Jahrgange der Grenzboten auf S. 704 und 703 ausgesprochen worden. Es ist nicht genug, wenn der Landtag blos die Mittel bewilligt, welche das Ministerium für die höheren Schulen verlangt. Da die Negierung die Initiative zu einer gesetzlichen Regelung des höheren Schulwesens nicht ergreift, ja zu ergreifen vielleicht nicht in der Lage ist, weil im Ministerium ein Fachmann für das höhere Schulwesen gänzlich fehlt, so käme zunächst der liberalen Partei auf dem Landtage zu, die Durchführung dieser wichtigen Angelegenheit auf ihr Programm zu setzen.
Nicht minder wichtig als ein Volksschulgesetz ist ein Gesetz für die höheren Schulen. Die höheren Schulen, gegründet für Jünglinge, welche bereits aus dem großen Haufen ausgetreten sind, um durch wissenschaftliche' Bildung sich — für den Dienst des Staates oder der Kirche vorzubereiten, oder sich geschickt zu machen zu umfassender Wirksamkeit in der Kunst oder im Gewerbe, die höheren Schulen allein sind der Hort der Bildung des Geistes und des Herzens, auf welcher die Ueberlegenheit unsrer Nation über andere Nationen beruht. Die Bildung des Volkes spiegelt sich ab auch in den Versammlungen der Gemeindevertreter und im Landtage. Wo das Auftreten des Einzelnen erfolglos bleiben muß, hat eine Partei einzutreten. Wir hoffen daher, daß unser Appell an die liberale Partei des Landtags nicht ohne Wirkung sein werde.
Line deutsche Mahnung.
Unter der obigen Ueberschrift brachte die Kölnische Zeitung vom 27. December v. I. eine Zuschrift aus Stuttgart, die sich über Ernennung besonderer Gesandten "durch einige süddeutsche Staaten zu Paris aussprach. Diese Zuschrift verdient, daß sie nicht in Vergessenheit gerathe, sondern daß alle öffentlichen Stimmen von Gewicht in Deutschland auf ihre Mahnungen zurückkommen, lns dieselben die gebührende Beherzigung gefunden haben.
Die Verfassung des deutschen Reiches hat. den einzelnen Gliedern des Bundes das Gesandtschaftsrecht gewährt. Folgt daraus etwa, daß nun von diesem Rechte überall ein unbeschränkter Gebrauch gemacht werde? Verschiedene deutsche Regierungen, die bisher an allen auswärtigen Höfen von Be-