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lediglich von der Regierung zu erwarten. Ihr, der Presse, darf man mit Recht einen Vorwurf daraus machen, wenn sie sich auf die Opposition beschränkt. So ist denn auch nicht unsere Absicht, solche Beschränkung zu üben. Wir sind nicht im Zweifel, was an die Stelle der Matricularbeiträge zu setzen sei, insoweit die unmittelbaren Reichseinnahmen zur Bedeckung des Normalbedarfes nicht zureichen. Aber bevor wir unsere Vorschläge sormuliren, müssen wir erst den Haushalts-Etat des Reiches vor Augen haben, und bedarf es auch einer Kenntniß mancher anderer Gesetze, mit denen sich der Reichstag noch in dieser Session zu beschäftigen haben wird.
Zur Keform der Verwaltung unserer UniverWts-
IMiotheKen.
Seitdem sich die Aussichten für die künftige Universitätsbibliothek der deutschen Reichsuniversität Straßburg durch die großartige Liberalität des deutschen Buchhandels und des ganzen deutschen Volkes so glänzend gestalten, drängt sich immer lauter die Frage auf, wie bei ihr die Leitung und Verwaltung organisirt werden wird? Werden bei ihr dieselben Zustände eingebürgert werden, welche neuerdings zu so zahlreichen und gerechten Klagen über die bereits bestehenden Universitäts - Bibliotheken Veranlassung gegeben haben? Denn es ist bekannt, daß gerade in letzter Zeit das Bedürfniß einer gründlichen Reorganisation dieser Institute energisch betont worden ist; dahin zielende Forderungen beginnen immer mehr die lebhafte Aufmerksamkeit der gelehrten Kreise auf sich zu ziehen, und in der That ist die Bedeutung dieses Strebens eine so außerordentlich hervorragende, daß mehr als gerechtfertigt ist, wenn an dessen Lösung mit aller Macht gearbeitet wird. Einen höchst be- achtenswerthen Beitrag hierfür liefert eine eben bei B. G. Teubner in Leipzig erschienene Brochüre „Die Selbständigkeit des bibliothekarischen Berufes mit Rücksicht auf die deutschen Universitäts-Bibliotheken." Der sehr sachkundige Verfasser erkennt als die Wurzel alles Uebels und den Grund aller Fehler, welche verhinderten, daß unsere Universitäts-Bibliotheken der Wissenschaft dasjenige leisteten, was sie leisten könnten und müßten, — die zwar gesetzlich normirte, aber in ihren Folgen sehr verderbliche Doppelstellung der bisherigen Bibliotheks-Beamten. Am weitesten gehen in dieser Beziehung wohl die Statuten der preußischen Universitäten; einmal verordnen sie, „daß der Oberbibliothekar stets ein Professor der Universität sein muß, und die übrigen Beamten soviel als möglich aus den Docenten der Universität genommen