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Ueber Erhaltung und Zerstörung historischer Baudenkmale.
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welcher nicht nur mit den geschichtlichen Verhältnissen, sondern auch mit der Technik derselben vertraut und vorzüglich ein feiner Kunstkenner ist. Von einem solchen Mann kann man also mit Recht nicht nur ein vollgültiges Urtheil erwarten, sondern derselbe kann bei etwaigen Restaurationen auch die Art und Weise derselben angeben und die Ausführung überwachen.

Kommt nun an irgend einem Orte ein altes Bauwerk mit den Interes­sen und Bedürfnissen der Neuzeit in Conflict, so daß die gänzliche oder theil­weise Beseitigung oder eine wesentliche Veränderung desselben wünschenswert!), oder eine Restauration für Erhaltung desselben nothwendig erscheint, so be­richtet die betreffende Gemeinde unter Darlegung ihrer Gründe für ihr Vor­haben an den Minister. Derselbe fordert ein Gutachten von dem dafür an­gestellten Conservator ein, welches natürlich nur an Ort und Stelle, vor dem fraglichen Denkmal selbst und in Gemeinschaft mit den Besitzern concivirt werden kann, und entscheidet dann als höchster Nichter, je nachdem das Interesse der einen oder andern Partei, hier Besitzer und Conservator, wich­tiger erscheint.

Daß trotzdem nicht überall und zu allen Zeiten das Richtige getroffen wird, und nicht immer getroffen werden kann, ist in der Schwäche der mensch­lichen Natur begründet. Die Ansichten über Recht oder Unrecht wechseln nicht uur nach dem Grade der Bildung und des' Wissens der Menschen, son­dern auch mit der Zeit.

Aber wenn auf die angegebene Weise bei Gegenständen öffentlichen Be­sitzes ein Conservator, bei Gegenständen des Privatbesitzes ein Verein von Alterthumsfreunden, an dessen Spitze ein Sachverständiger, d. h. ein Archäo- loge von Fach steht, zu Rathe gezogen und in Folge einer Berathung mit ihnen gehandelt wird, so werden gewiß sehr viele und besonders die wichtig­sten historischen Denkmale zum Nutzen und zur Freude unserer Mitmenschen und zur Ehre des Vaterlandes erhalten bleiben und auf die kommenden Ge­schlechter überliefert werden, ohne daß das materielle Wohlergehen und der Fortschritt in Handel und Wandel merklicher Weise gestört werden.

R. Bergan.'

Der öffentliche Schulunterricht unter der päpstlichen

Kegierung.

Ein Actenstück zur Culturgeschichte unserer Zeit.

Auf der katholischen Generalversammlung, welche i. I. 1862 zu Aachen im Kaisersaale stattfand, hatte einer der gefeiertsten Redner dieser Reunionen