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Vom deutschen Reichstag.
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noch nicht einmal Sorge getragen, alle deutschen Kriegsgefangenen auf freien Fuß zu setzen, so daß noch 28 Oficiere und 1395 Soldaten zur Zeit in französischem Gewahrsam sich befinden. Während Frankreich seinen Verpflichtungen so lässig nachkommt, war es nicht säumig, eine ganze Dampferflotte nach deutschen Küstenplätzen zu senden, um französische in Deutsch­land gefangene Soldaten und Officiere abzuholen. Natürlich haben unter diesen Umständen die Schiffe einstweilen unverrichteter Sache zurückkehren müssen. Es scheint, daß diejenigen Mitglieder der französischen Regierung, welche die Verantwortung für die internationalen Beziehungen tragen, näm­lich der Chef der Exekutivgewalt und der Minister des Auswärtigen, keinen Ein­fluß haben auf ihre Collegen, welche den Geschäften des Kriegs und der Marine vorstehen. Vergebens unterzeichnen die Herren Thiers und Favre die Ver­pflichtung die deutschen Gefangenen sofort auf freien Fuß zu setzen. Dem Kriegsminister convenirt aus diesem oder jenem Grunde die Vollziehung nicht. Vergebens unterzeichnen die Herren Thiers und Favre die Verpflichtung, deutsche Handelsschiffe, welche beim Abschluß des Präliminarfriedens noch nicht condemnirt waren, zurückzugeben. Der Marineminister kann sich nicht entschließen, seinen Offizieren den Antheil an den gehofften Prisengeldern zu entziehen.

In solcher Lage mag der deutsche Reichskanzler wohl Ursache haben, sich zu fragen, ob die Drohung des Herrn Thiers, sich von der Leitung Frank­reichs zurückzuziehen, wenn man ihm Gelegenheit gegeben hätte, sie wahr zu machen, Deutschlands Aufgabe, sein Recht von Frankreich zu bekommen, in dem Grade erschwert haben würde, um die Opfer als lohnend erscheinen zu lassen, welche der Erhaltung des Herrn Thiers gebracht worden und vielleicht noch serner zu bringen sind. Lr.

Wir erhalten die folgende Einladung zum Abdruck. Indem wir die­selbe gern veröffentlichen, bemerken wir. daß der Magistrat zu Nürnberg ein­stimmig beschlossen hat, der Versammlung den großen Rathhaussaal zur Ver­fügung zu stellen. D. Red.

Einladung.

Alle deutschen Urheber von dramatischen und dramatisch-musikalischen Werken, welche über ein Aufführungsrecht selbständig zu verfügen haben und sich für das auf freie Vereinbarung und Selbsthülfe gegründete Unter­nehmen interessiren, werden hierdurch zu der am

15. Mai ». <-. Vormittags 9 Uhr.

in Nürnberg

stattfindenden General-Versammlung, mit der Bitte, ihr Erscheinen vorher schriftlich poste restants Nürnberg anzumelden oder einen Bevollmäch­tigten zu bezeichnen, ergebenst eingeladen durch

den intcrim. Schriftführer der Deutschen Genossenschaft dramat. Autoren und Componisten:

> Wiesbaden, im April 1871. ««ts.

Verantwortlicher Redacteur: Dr. Hans Blnm. Verlag von F. L. Hervig. Druck von Hüthcl S, Lcgler in Leipzig.