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daß er nicht gerne abermals eine „Solidarität" übernehmen wolle, die.im vorvergangenen Winter so wenig Stich gehalten, während der König Herrn von Lutz unter keiner Bedingung missen möchte. Zieles, reksro.
Das Gerücht, welches wir wiedergeben, ist allerdings unter officiösem Zeichen dementirt worden; allein wir haben zu öfteren Malen den Fall erlebt, daß solche Dementi's der Verwirklichung keinen Abbruch thun. Im übrigen sind die positiven Thatsachen, welche die Gegenwart uns vorlegt, so reichhaltig, daß wir die Zukunft ohne Ungeduld erwarten können. ^.
Dom deutschen Aeichstag.
Berlin, den 18. April 1871.
In meinem letzten Briefe suchte ich den Grund zum Verständniß zu bringen, welcher die Ultramontanen dazu treibt, die Selbständigkeit der päpstlichen Kirche im deutschen Reiche dringender zu fordern, als in irgend einem Staate der Welt. Dieser Grund war aber, um noch einmal daran zu erinnern, kein anderer als der, daß in keinem Lande so wie in Deutschland der Staat von einer Nationalbildung getragen wird, die in ihrem Wesen dem kirchlichen Romanismus entgegengesetzt ist. Auf diesem deutschen Boden hat der Ultramontanismus das zweifache Interesse: erstens, jeden Einfluß des Staates auf die Organe des Kirchenthums abzuwehren, weil mit diesem Staatseinfluß eine den Romanismus aufhebende Bildung in die katholische Kirche eindringen könnte; zweitens aber, den deutschen Staat überhaupt nicht erstarken zu lassen, weil er, einmal erstarkt, dem Romanismus am schwersten zu unterwerfen ist. Zu dem Zweck, die Erstarkung des deutschen Staates zu verhindern, bedarf der Ultramontanismus der ungehemmtesten Bewegung seiner Kirche auf dem Boden der Gesellschaft.
So klar dieses Verhältniß ist, so könnte man doch zu der Frage versucht sein, weshalb die Ultramontanen gleich die ersten Tage der ersten Reichstagssession benutzt haben, ihre Anliegen ans Tageslicht zu bringen. Konnten sie nicht klüglich abwarten, ob etwa die Fortschrittspartei in ihrem unbelehrbaren Dogmatismus einen Antrag auf Herübernahme der Grundrechte in die Neichs- verfasfung stellen würde? In der Doctrin der Grundrechte spielt einmal die sogenannte Freiheit des religiösen Bekenntnisses ihre unvermeidliche Rolle. Mit herkömmlichem Unverstand wird diese Freiheit ausgelegt als die Souve- ränetät der kirchlichen Organismen, unter denen der päpstliche die universellste