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zusetzen sein, ebenso auf den Eisenbahnen der Provinz. Von geringerer Wichtigkeit ist, daß den chemischen Fabriken das Salz aus den Staatssalzwerken im Arrondissement Salzburg ebenso abgelassen werde, wie bisher. Darauf beruht zum Theil die Existenz dieser Industrie.
(Fortsetzung folgt.)
?om deutschen Ieichstag.
Nachdem die Adreßverhandlung sich ausschließlich um den klerikalen Gegenentwurf bewegt, hat die zweite größere Verhandlung des ersten Reichstags wiederum das Verhältniß des neuen Reiches zur römischen Kirche zum Gegenstand gehabt. Die zweite Verhandlung war bei Weitem ausgedehnter und eingreifender als die erste, und dennoch hat sie den Gegenstand, wie wir im Gegensatz zu Vielen einstweilen behaupten und nachher begründen wollen, durchaus nicht erschöpft und selbst seine wahre Natur nur erst undeutlich enthüllt. Das deutsche Reich und das römische Papstthum sind zwei Mächte, die während des Ersteren tausendjähriger Geschichte unaufhörlich mit einander zu schaffen gehabt haben. Kaum ist das Reich wieder erstanden, so regt sich auch der alte Gegensatz und wird nicht ruhen bis — —; wir wollen die Lücke einstweilen nicht ergänzen. Ihre wahre Ergänzung wird sie nur in der Geschichte finden, und was wir von dieser Ergänzung ahnen und hoffen, läßt sich noch nicht in eine einfache Formel zusammenfassen. Es gibt kluge Leute, welche es befremdend, unnatürlich, ja höchst überflüssig und launenhaft finden, daß auf der Schwelle des neuen Reiches der alte Gegensatz wieder heraufbeschworen worden. Diese Leute suchen die Neuheit des wieder hergestellten Reiches darin, daß dasselbe Rom Rom sein zu lassen habe. Kindliche Weisheit, oder vielmehr kindische Altklugheit! Wenn Rom erst das deutsche Reich wird sein lassen, was es sein will, dann sind wir so weit,-wie jene Vorschnellen meinen. Ob das aber möglich ist, so lange Rom Rom ist, darüber wird wiederum nur die Geschichte entscheiden. Das bisherige Verständniß der Geschichte und ihrer geistigen Gewalten läßt an eine solche Möglichkeit nicht glauben.
Im alten Reich hat stets das römische Papstthum herrschen wollen, wie es seiner Idee nach überall herrschen muß. Daß diese Idee in ihm nicht erloschen, davon hat es durch die Erhebung der Unfehlbarkeitslehre zur Glaubensnorm im vorigen Jahre den augenfälligsten Beweis geliefert. Das Papstthum herrschte im alten Reich, indem es den Organismus desselben zerbröckelte, indem es die unbeschränkte Hoheit über die wunderliche Schöpfung des geistlichen Reichsfürstenthums glücklich behauptete, indem es zu Zeiten mit Glück, zu Zeiten bedingt die Oberhoheit über das Kaiserthum selbst zur Geltung brachte, indem es endlich auf den Reichstagen, den großen Repräsentationen des Reichsorganismus, als berechtigte, oft als ausschlaggebende Gewalt auftrat.
Als das Reich zerfallen, als die Schöpfung geistlicher Fürstentümer vom deutschen Boden verschwunden, da herrschte das römische Papstthum auf diesem Boden freilich nur mittelst des Organismus der Kirche, bald im Bunde, bald zum Trotz der particularen Staatsgewalten, in welche das alte Reich sich aufgelöst hatte. In den Staaten der übrigen Welt war das Verhältniß