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jeder Kriegführende könnte sich, wenn er zur Durchsuchung schreitet, darauf berufen, das Kauffahrteischiff sei ihm verdächtig erschienen.
Lammers und Schumacher — Beide wollen das Blokaderecht nicht aufgegeben wissen; aber sie fordern Garantieen für die Effectivität der Blokade. Ueber die Schwierigkeit der Erfüllung dieser Forderung kommt man hinweg, wenn man das Blokaderecht an sich unverändert bestehen läßt, aber es der Bestimmung entkleidet, die es sehr erklärlicher Weise so lange behauptet hat, als die Schädigung des Privateigenthums zur See noch als eine erlaubte Waffe angesehen wurde.
Die oben formulirten Forderungen gehen im Erfolg so weit als man gehen kann, wenn man sich von dem Grundsatze leiten läßt, das Kriegsrecht dürfe den Kriegführenden nur innerhalb des Zweckes der Kriegführung liegende Mittel der Action gestatten. Und doch vermitteln sie wiederum, wie mich dünkt, in einer dem Gange der bisherigen Seerechts-Agitation vollkommen entsprechenden Weise.
Möchte mir gelungen sein, im Borstehenden ein bescheidenes Scherflein zur Aufklärung der öffentlichen Meinung über den hochwichtigen und zur Zeit vielverhandelten Gegenstand des Themas dieser Abhandlung beigetragen, und vielleicht den Verhandlungen des deutschen nautischen Vereins, dieses angesehenen und verdienstvollen Vertreters deutscher nautischer Interessen, welcher sich vor kurzem mit demselben Gegenstand beschäftigt hat, einiges brauchbare Material dargeboten zu haben. A. Emminghaus.
Dom deutschen Keichstage.
Berlin, den 31. März 1871.
Das wiedererstandene Reich und seine Verfassung sind die Frucht so langjähriger und anhaltender Anstrengungen der besten Kräfte des deutschen Voltes und zuletzt so selten großartiger Ereignisse, daß der Glaube so allgemein verbreitet wie berechtigt ist: in den Bahnen, wie sie diese Verfassung einschlägt, werde das deutsche Volksleben während einer unabsehbaren Zeit sich bewegen; es werde sich diese Grundlage seiner Zukunft um keinen Preis und durch keine Gewalt wieder entreißen lassen. Ebenso verbreitet und ebenso berechtigt ist aber das Gefühl, daß diese Grundlage verschiedene Möglichkeiten der künftigen Entwickelung zuläßt. Die wahrhafte, lebendige und energische Gemeinsamkeit der Entwickelung, wie sie die Reichsverfassung durch die Schaffung der großen Centralorgane gewährleistet, wird das deutsche Volk