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Votrs N^ssts äiuZlls ms continusr lzisuveillaues, äsnt Dlls m'g. äonne tant äs marques xrseisusss, st vsuills eroirs au pretonä rsspset c^us ^s lui xorte.
Id. ^oiumssu.
Vermischtes.
(Post wesen.) Mit dem 24. März ist, in Folge eines zwischen der deutschen PostVerwaltung und der PostVerwaltung der französischen Republik getroffenen Uebereinkommens, der Landes-Postdienst, welcher seit dem August v. I. in den Deutscher Seits occupirten französischen Gebietstheilen von der deutschen PostVerwaltung ausgeübt wurde, wieder an die französische Postver- waltung zurückgegeben worden, selbstverständlich mit Ausnahme des bereits definitiv auf deutschen Fuß eingerichteten Postwesens im Elsaß und in Deutsch-Lothringen. Die deutsche Post-Administrativbehörde für die occupirten Gebiete, welche ihren Sitz anfangs in Nancy, zuletzt aber in Rheims hatte, stellt demnach ihre Thätigkeit jetzt ein.
Auf die Correspondenzen nach und aus den von deutschen Truppen besetzten Gebieten Frankreichs kommen nunmehr die Bestimmungen der vor dem Ausbruche des Krieges in Kraft gewesenen PostVerträge, mithin auch die conventionsmäßigen Taxen :c., wieder in Anwendung. Für den Postverkehr mit dem Elsaß und Deutsch-Lothringen bleiben dagegen die während des Krieges eingeführten deutschen Taxen (das Groschenporto) in Kraft. Es ist dadurch den Verkehrsbeziehungen zwischen Deutschland und den neuerworbenen Provinzen ein mächtiger Hebel gegeben, welcher nicht wenig dazu beitragen wird, die Verschmelzung der letzteren mit dem übrigen Reiche herbeizuführen.
Gleichzeitig mit der Zurückgabe des Landes-Postwesens an die französische Verwaltung ist für die in Frankreich verbliebenen deutschen Truppen ein be-