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Der tiroler Landtag.
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Verfassung das Ziel der mächtigen Clique ist, die jeden ernstlichen Fortschritt zu vereiteln weiß. Geht es nach ihrem Sinne, so ist der innere Zerfall, die Auflösung des östreichischen Staates unvermeidlich. Niemand hat dann mehr ein Interesse an seiner Erhaltung, nicht die Liberalen, die unter das geist­liche und feudale Joch gebeugt werden, nicht die Föderalisten selbst, denn ihre Länderautonomie gehört ins Reich der Phantome und führt nur zum Abso­lutismus. Durch die Decentralisation wächst auch die Anziehungskraft von außen, beim ersten Stoße liegt das morsche Reich in Trümmern, das keinem Volksstamme ein wohnliches Haus zu bieten vermag. Die Blindheit der gegenwärtigen Leiter der Geschicke Oestreichs kennzeichnet nichts besser, als das Bestreben der Rückkehr zu mittelalterlichen Zuständen, während ihnen doch der Beweis vor Augen liegt, was ein einheitlicher Staat vermag. Schon zweimal mißlang jener abenteuerliche Versuch, allein sein Scheitern vermochte nicht an den alten Principien zu rütteln und die Lage so weit zu klären, daß eine Wiedergeburt nur von echt liberalem deutschen Geiste zu erwarten stände. So wird man nun experimentiren fort und fort, bis am Ende dazu das Object selbst fehlt.

Bas Generalgouvernement der Miücnlande.

Rostock. 11. November 1870.

Der tapfere Heerführer, welcher im Jahre 1866 an der Spitze der Main­armee feine Thalkraft in so glänzender und erfolgreicher Weise bewährte, General Vogel von Fal cken st>>'in, wurde bei Ausbruch des Krieges gegen Frankreich im Juli d. I. von dem Könige von Preußen dazu aus­ersehen, als General-Gouverneur der Bezirke des ersten, zweiten, neunten und zehnten Armeecorps, also der Provinzen Preußen, Pommern, Schleswig- Holstein und Hannover und der dazwischen liegenden kleineren deutschen Staaten, diese Küstenländer gegen einen feindlichen Angriff von der See her zu schützen. Wenn dieses ganze weite Gebiet bisher von jeder näheren Be­kanntschaft mit der französischen Seemacht verschont geblieben ist, so gebührt ohne Zweifel ein wesentlicher Theil des Dankes dafür den von dem General- Gouverneur getroffenen Anordnungen für den Küstenschutz und seiner mili­tärischen Umsicht und Wachsamkeit. Dieser Dank soll dem berühmten Ge­neral nicht geschmälert werden, wenn wir es gleichzeitig offen aussprcchen, daß derselbe in der Führung seines wichtigen und verantwortlichen Amtes nach anderen Seiten hin wohlberechtigten Erwartungen nicht entsprochen hat.