Beitrag 
Die fremden Kunstschätze in Paris in den Jahren 1815 und 1870.
Seite
227
Einzelbild herunterladen
 

ZZ7

daß die des Louvre geborgen seien. Höchst wahrscheinlich befand sich darunter noch früher entführtes deutsches Eigenthum, das man nach den Vorgängen von 1813 bei Zeiten sichern wollte.

Möge Gegenwärtiges dazu dienen, allenthalben im deutschen Vater­lande die öffentliche Aufmerksamkeit auf diesen Gegenstand hinzulenken, auf daß jede stattgefundene gewaltsame und widerrechtlichtliche Wegnahme deut­scher Kunst- und Literaturschätze zur Anzeige gebracht und reelamirt werde.

Vom württembergischm Landtag.

Aus Schwaben, 30. October.

Am 21. October trat der württembergische Landtag wieder zusammen. Am anderen Tage wurde er aufgelöst, nachdem er in 2 Stunden seine Ge­schäfte abgewickelt hatte.

Solche Kürze des Daseins erklärte sich unter dem Drang dieser Tage. Doch seit Jahren sind wir daran gewöhnt, daß unsere Landtagssessionen diesen aphoristischen Charakter tragen. Wie Meteore ziehen sie über das schwäbische Firmament, und das letzte erlosch jählings und glanzlos. Un­zweifelhaft sind diese fragmentarischen Sessionen Anzeichen eines abnormen Zustands, aber sie sind für unser politisches Leben charakteristisch geworden. Neuestens proclamirte ein schwäbisches Manifest wieder in feierlicher Weise, daß der Nordbund nicht diejenige Freiheit gewähre, an welche Württemberg gewöhnt sei. Worin diese angewöhnte Freiheit bestehe, w.rr des Näheren nicht entwickelt, auch ein eingehender Vergleich mit der norddeutschen Praxis sorgfältig vermieden. Nur soviel ist klar, daß ein regelmäßig arbeitender Constitutioncilismus darunter nicht zu verstehen war. Denn diesen haben wir uns abgewöhnt.

Der vorige Landtag verstarb am 20. Februar 1868 nach regelmäßiger Kjähriger Dauer seines natürlichen Todes. Am 8. Juli darauf fanden die Wahlen für den neuen nunmehr aufgelösten Landtag statt, und am 4. De­cember desselben Jahres konnte er eröffnet werden. Da die Verabschiedung des Budgets nicht eben drängte, welches bekanntlich nicht alljährlich, sondern in 3jährigen Perioden verwilligt wird, und vom vorigen Landtag bis zum 31. Juni 1870 gesichert war, so sollte der neugewählte sich, das war die Absicht, zunächst der Erledigung eines gesetzgeberischen Materials widmen, das sich allmälig in nicht zu verachtendem Umfang aufgehäuft hatte und fortwährend im Begriff war sich ansehnlich zu vermehren. Konnte doch der Staatsanzeiger für Württemberg einmal etliche 20 Nummern von Gesetzent-