ZN1
Die Eröffnung des Gundesoderhandclsgerichts.
Mitten unter dem Waffenlärm, der vom Rheine her tönend Aller Sinne gefangen hält, wird still die Eröffnung des obersten Gerichtshofs für Handelssachen in Leipzig vor sich gehen. Durch Verordnung des Bundespräsidiums vom 22. Juni ist der 3. August dafür bestimmt. Der Gerichtshof wird sich zu dem Ende Nachmittag 1 Uhr in seinem eigenen Hause, welches aus einer Privatwohnung prunklos aber würdig hergerichtet ist, zu einer ersten Sitzung versammeln, um die Constituirung vorzunehmen. Die höchsten Justiz- und Verwaltungsbehörden des Landes, Rath- und Stadtverordnete von Leipzig, die Handelskammer und andere öffentliche Körperschaften sind eingeladen, durch ihre Vorstände oder durch einige Mitglieder, „diesem wichtigen Acte zur Erhöhung der Feierlichkeit anzuwohnen."
Ein wichtiger Act in der That; bedeutet er uns doch nichts Geringeres als den Anfang wahrer Rechtseinheit im norddeutschen Bunde. Denn die Rechtsgleichheit, welche man in der deutschen Wechselordnung und im Handelsgesetzbuche zu schaffen beabsichtigt hatte, drohte unter dem wuchernden Unkraut particularer Rechtsbildung, unter den Dornen der Gelehrsamkeit von zwanzig und etlichen „obersten" Gerichtshöfen zu ersticken und sich zu einem bloßen Schein zu verzetteln. Hat die Erhebung der beiden genannten Gesetzgebungswerke, die bis dahin nur als Landesgesetze dort und in der Weise galten, wo und wie sie eingeführt waren, zur Würde von Bundesgesetzen endlich der Sonderweisheit der Regierungen und Landtage ein heilsames Halt zugerufen, so wird der eine oberste Gerichtshof nunmehr auch für einheitliche Rechtsübung sorgen. Wer noch «n seinem Werthe hätte zweifeln mögen, der würde sich haben eines Bessern belehren lassen müssen durch die krampfhaften Anstrengungen der Particularisten, den Bau zu vereiteln — eines Windthorst, den die weiland „sächsische Zeitung" darob als den ersten der lebenden Juristen pries, eines von Zehmen und wie sie alle hießen. Ist doch noch nachträglich um das Bundesoberhandelsgericht auf dem scenenreichen sächsischen Landtage die dramatischste aller Scenen entbrannt — leider gefolgt von einem Nachspiele, welches die Freude der Unseren über die loyale, Initiative der sächsischen Regierung wie unter einem kalten Nachtreif beinahe erstarren ließ. Doch lassen wir Vergangenes vergangen sein; heute, wo wir den Bau feierlich unter Dach bringen, hat doch inzwischen ein heilsames Gewitter die „sächsische Zeitung" sammt anderen Miasmen hinweggefegt — reißt doch heute die gewaltige Flut der allgemeinen Begeisterung für Deutschlands Ehre auch die Herzen der Halben und Lauen mit sich fort.
Regierungen und Reichstag haben der jungen Schöpfung noch vor ihrem Jnslebentreten ehrendes Vertrauen entgegengebracht und die Competenz