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einen Krieg ernsthaft wollen zu müssen. Ist's ein alter Racheplan, den er jetzt hervorsucht? Haben der Besuch des Erzherzogs Albrecht in Warschau und die rusischen Georgenkreuze ihm Sorge um eine bevorstehende Coalation der Ostmächte in die Seele geworfen, der er durch einen schnellen Entschluß zuvor kommen will, bevor sie festgesponnen wird? Wir suchen zur Zeit vergebens nach einer Erklärung, aber wir erachten, ganz abgesehen von der spanischen Thronfrage, durch die Haltung der französischen Politik unseren Frieden für stärker bedroht, als je seit dem Jahre 1866.
Die Revision der schweizerischen Bundesverfassung.
Auf der Tractandenliste der ordentlichen Sommersiyung, zu welcher die schweizerische Bundesversammlung gegenwärtig zusammentritt, steht bekanntlich auch die Revision des eidgenössischen Staatsgrundgesetzes. Nach langen anfangs vergeblichen Bemühungen hatten es die Freunde des Fortschrittes endlich letztes Jahr dahin gebracht, daß von den beiden gesetzgebenden Räthen dem Bundesrathe der Auftrag ertheilt wurde, für diese Session Bericht und Antrag zu hinterbringen, in welchen Punkten die Bundesverfassung einer Reform zu unterziehen sei. Eine lebhafte und gründlich-grundsätzliche Dis- cussion in der Presse und in öffentlichen und halbamtlichen Parteiversammlungen während des letzten Sommers war jenem endlichen Beschlusse vorhergegangen. Dann war der Streit eine Zeitlang eingeschlafen und hatte den Alpenbahnbestrebungen Platz gemacht, bis im letzten April und Mai die Kunde von den Berathungen der eidgenössischen Executive über bie Bundesrevision und die Anfangs Juni erfolgte Publication des aus jenen hervorgegangenen Refvrmprogrammes die Stimme der Presse von neuem ausrief, das Verdikt der öffentlichen Meinung über dieses letztere abzugeben.
Zwei Hauptrichtungen, welche sich die Namen der liberalen und der demokratischen Partei beigelegt haben, sind es, welche in diesem Meinungskampfe vorzüglich Berücksichtigung verdienen; denn von der dritten, der conserva- liven Partei, ist nicht viel mehr zu sagen, als daß sie eben alles beim Alten lassen möchte*), und daß sie sowohl durch Mangel an Sinn für wahrhaft öffentliches Leben als durch ihre geringe numerische und geistige Bedeutung fast ganz in den Hintergrund tritt. Jene beiden erstgenannten Parteien h^ben das mir einander gemein, daß beide den Fortschritt, beide die Hin-
') Doch nicht so ganz olles, denn wir lesen in der ultramontanen „Walliscr Zeitung", daß man dort von der Bmrdevverfassungsrcvision ganz besonders die Aushebung des Art. 58 erwarte, welcher lautet! „Der Orden der Jesuiten und die ihm asfiliirren Gesellschaften dürfen in keinem Theile der Schweiz Aufnahme finden."