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Musikalische Briefe von Moriz Hauptmann. III.
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metrischen Musikstücken, sondern fast ohne Sonderung von bestimmten Theilen. Wie ich denn überhaupt diese moderne, romantische Musik oder wie man sie nennen will, mehr pflanzenartiger Natur finde und den Eindruck, den so etwas macht, mehr einem landschaftlich unbestimmt Bestimmten vergleichen möchte, gegen den der Mozart'schen und was in diesen Kreis (den italieni­schen) gehört, die durch charakteristisch sehr verschiedene, in ihren Formen aber organisch bestimmte Gestalten höherer Ordnung und festen Gesetzes zu uns spricht. Man könnte beide Arten auch gothischer und griechischer Architektur vergleichen; die erstere läßt auch wie der Baum Auswüchse zu, die bei der letzteren, wie beim menschlichen Körper, nur als Ueberbeine erscheinen würden, dort aber gar nicht störend sind.*)

_ M. Hauptmann.

Indem wir die Reihe Musikalischer Briefe von Mori; Hauptmann, welche uns durch die Güte seiner Angehörigen zur Verfügung gestellt waren. hiermit abschließen, können wir unse­ren Lesern mittheilen, daß die Veröffentlichung einer reicheren Auswahl in Kurzem bevorsteht. Herr Prof. Alfred Schöne in Erlangen (früher in Leipzig) ist mit Redaction derselben beschäftigt und die Handlung von Breitkopf K Härtel in Leipzig hat den Verlag übernommen.

Die Red.

Der SchulstriKe in Tirol.

Aus Tirol. Ende April. Da tadle noch Jemand die Politik unseres sanften, in den letzten Tagen dahin geschiedenen Ministeriums Hasner. Was andere mit Gewalt, Militär und Ausnahmszuständen kaum zu erzwingen vermögen, gelang ihm durch ein ganz einfaches, unschädliches, im Grunde selbstverständliches Mittel, durch klugen Rückzug zu rechter Zeit. Es handelte sich bei uns um Durchführung der Schulaussicht mittelst der vom Staate ernannten Jnspectoren. Bekannt­lich verstand unser tiroler Landtag das Reichsgesetz vom 2S. Mai 1868 über das Verhältniß der Schule zur Kirche dahin, daß die oberste Leitung und Aufsicht des gesammten Unterrichtswesens nach wie vor durch Geistliche geübt werden sollte. Ihnen sollte im Ortsschulrathe der Vorsitz, durch bischöfliche Jnspectoren die Ueberwachung aller Volksschulen, ein maßgebender Einfluß im Bezirksschulrath, im Landesschulrath aber den drei Bischöfen des Landes selbst durch ihre persönliche Betheiligung die Entscheidung über organische Verfügungen und Personalfragen in die Hand gelegt, und ein absolutes Veto gegen alle die Religion oder Sittlichkeit gefährdenden Anträge gewahrt werden. Als nun die provisorische Verordnung vom 10. Februar 1869 erschien, welche die Schulaussicht ausschließlich der weltlichen Behörde,