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Das Militärbudget in Sägern.
München, 18. April. Die Kammer der Abgeordneten hat in ihre Berathungen noch immer kein schnelleres Tempo zu bringen gewußt, sodaß nur wenige Vorlagen bisher ihre Erledigung gefunden haben. Von principieller Natur ist hierunter nur der Gesetzentwurf über einen Credit für außerordentliche Militärbedürfnisse, welcher trotz eines von der Fortschrittspartei gestellten gegentheiligen Antrags vor der Berathung des ordentlichen Militärbudgets in das Haus gebracht wurde. Insofern zur Feststellung der außerordentlichen Ausgaben in jedem Haushalte doch nur die ordentlichen als vernünftige Grundlage dienen können, muß dies eine seltsame Umkehr aller natürlichen Verhältnisse genannt werden, die eine Menge von Unzukömmlichkeiten zum unausbleiblichen Gefolge hatte. So hat man beispielsweise einen außerordentlichen Ansatz für Handfeuerwaffen der berittenen Truppen zu einem Drittel gestrichen, weil die bayrische Cavallerie, was doch erst durch das ordentliche Budget festzusetzen war, um mindestens vier Regimenter vermindert werden müsse, und so ist es gekommen, daß wir, bei der Unmöglichkeit, dieses Nebenpostulat ohne Aufstellung allgemeiner Grundsätze zu erledigen, bereits einen sehr deutlichen Vorschmack von dem Schicksal der Hauptvorlage des Kriegsministers erhalten haben. Daß die Patrioten das Referat über die außerordentlichen Militärbedürfnisse dem Abgeordneten Kolb, dem einzigen Vertreter der Volkspartei im Hause, dem principiellen Gegner unserer neuen Heerorganisation übertrugen, bewies von vornherein eine rücksichtslose Entschlossenheit, deren Motive hauptsächlich darin zu suchen sind, daß sie die Armee in ihrem jetzigen Bestand, als die Brücke des preußischen Einflusses aufzufassen gewohnt sind. Andererseits mag allerdings auch das Bestreben, den Wählern gegenüber das Versprechen der Steuerverminderung einzulösen, hier mit mitgewirkt haben. Kolb hat seine Aufgabe zunächst zu einer überschwenglichen Glorificirung des Milizsystems benutzt, sodann aber, und fast unabhängig hiervon, eine Reihe von tiefgehenden Vorschlägen gemacht, durch welche sowohl die Organisation als die Verwaltung der Armee gleich stark getroffen werden. Da die Grundsätze mit einer einzigen Ausnahme von seinen Committenten anerkannt wurden, und durch die hierauf gegründeten Abstriche in extraorSinario für die Kammer bereits die Natur von Prä- judieien angenommen haben, so steht deren Realisirung in nächster Aussicht. Soweit das Kolb'sche Referat sich mit unserer Militärverwaltung beschäftigt, und hier Ersparungen durchzusetzen gedenkt, kann man ihm nur freudig beistimmen. Vor allen andern hat es das Kriegsministerium verstanden, sich.