Beitrag 
Zum Gesetz über das literarische Urheberrecht.
Seite
500
Einzelbild herunterladen
 

ZY0

Werthe, zusammenschließt, würde darnach erlaubt sein. Es käme nur darauf an, einen Gesammt-Titel oder eine lockere Verbindung der fremden Habe durch Gemeinplätze zu finden.

Unter dem Titeldie bildende Kunst der Hellenen" oderdie neuen Fort­schritte der Naturwissenschaft" könnte der Nachdrucker die besten Aufsätze unse­rer Archäologen oder Naturforscher in großen Schriftwerken vereinigen, denen nach Titel und Idee das Prädicateigenthümlich" nicht versagt werden würde. Ebenso würden speculative Unternehmungen, wiedie Novellenkunst der Deut­schen",Theater für Privatkreise" sich wesentlich aus Nachdruck zusammen­setzen können, denn ohne Zweifel sind die meisten Novellen und einactigen Stücke Schriften von geringerem Umfang. Ja auch kleinere Schriften des­selben Autors könnten auf diese Weise vom Nachdrucker gesammelt werden, wenn der Herausgeber einen biographischen, ästhetischen oder literarhistorischen Rahmen herumzieht.

Bei solcher Gefahr würde doch die Fassung des ursprünglichen Entwurfs vorzuziehen sein, welche in ihrem weitläufigen Detail dem Ermessen des Rich­ters wenigstens die richtigen Gesichtspunkte für das Maß freien Druckes gibt.

Nach den Anträgen zu demselben Z. ist sub b) nicht als Nachdruck an­zusehen:

der Abdruck einzelner Artikel aus Zeitungen und Zeitschriften, so­fern nicht an der Spitze der Artikel der Abdruck untersagt ist.

Diese Bestimmung würde Zeitungen, Wochen-, Monats- und Viertel­jahrschriften in die neue, unbequeme und zur Zeit in unserer periodischen Literatur unerhörte Lage setzen, bei jedem oder doch bei der großen Mehrzahl der Artikel in besonderer Bemerkung den Abdruck verbieten zu müssen. Sie werden dazu gezwungen, weil durch die obige Bestimmung wieder ein massenhafter Nachdruck gestattet und darum ihre Existenz gefährdet würde. Zunächst die der Zeitschriften. Die Artikel, welche sie bringen, unterscheiden sich von denen der Tageszeitungen in der Regel nicht nur durch größere Länge, auch durch stärkeres Hervortreten origineller Auffassung einer Autorenpersönlichkeit. Es ist deshalb bei der Mehrzahl derselben gebräuchlich, daß die Urheber zeichnen. Die periodischen Schriften in Deutschland, gelehrte, politische, welche nicht auf die Unterhaltung und Belehrung eines großen Publikums berechnet sind, stehen ohnedies in der großen Mehrzahl in schwieriger Lage. Dieser ganze Theil unserer periodischen Literatur ist durch Ungunst der Ver­hältnisse gegenüber den französischen und englischen Wochenschriften und Re­vuen zurückgehalten worden, und es wäre nicht gütig, wenn man ihnen durch Auserlegung eines Zwanges ihre Wirksamkeit erschweren wollte.

Auch wäre das Vorsetzen des Abdruckverbotes eine lästige Beeinträch-