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Es entsprach daher nur begründeter Erwartung, als der zuletzt genannte Minister für Armenpflege — so wird man den President of the Poor Law Board wohl übersetzen dürfen — im Jahre 1834 beantragte, die Heimaths- gesetze ganz aufzuheben, oder wie wir sagen würden, Aufenthaltsort und Unterstützungswohnsitz fortan zusammenfallen zu lassen. Die Stimmung des Parlaments war günstig. Der Gesetzentwurf würde aller Wahrscheinlichkeit nach Rechtskraft erlangt haben, wenn nicht die Frage dazwischen gefahren wäre, ob mit der Aufhebung des Ausweisungsrechts in England und Wales auch den westlichen Hafenstädten Liverpool, Bristol u. f. w. das Recht genommen sein solle, sich der ihnen oft in Masse zuströmenden armen Jrländer zu entledigen, und wenn diese Frage nicht unglücklicher Weise Mr. Batnes anders beantwortet hätte, als sein Chef Lord Palmerston und die Mehrzahl der fönst in Betracht kommenden Parlamentsmitglieder, nämlich verneinend. Darüber gerieth die Förderung des Entwurfs ins Stocken; Baines bot seine Entlassung an, aber man zog den Vater des Gesetzes dem vervollständigten, auf die freisinnigste Weise ausgelegten Gesetze selbst vor, und so mißlang ein ausnehmend hoffnungsvoller Besserungsversuch. Seitdem hat man die Sache theils ein wenig aus dem Gesicht verloren, theils mit anderen dringenderen Ausgaben zuviel zu thun gehabt, um sich ihrer handelnd anzunehmen. Aber erledigt ist sie damit natürlich nicht; sie wird bald von Neuem anklopfen, daß man ihr öffne.
Hören wir, welche segensreichen Folgen Pashley von der Aufhebung der Heimathsgesetze prophezeit: „Das wichtigste Ergebniß der Veränderung würde der Fortschritt in der gesammten physischen und moralischen Lage des Tagelöhnerstandes sein. Geschicklichkeit und Charakter würden für ihn erst Werth erlangen. Unterricht und Erziehung von Jugend auf, jetzt Dank einem ungerechten und hinabdrückenden Gesetz der ganzen arbeitenden Classe äußerst gleichgiliig, würden ein Gegenstand eifrigen Strebens werden. Der Tagelöhnerstand würde aufhören, eine Schande und ein Vorwurf für das Land zu sein. Mit dem Pächter würde der Grundbesitzer sich in die Wohlthat einer größeren Abnahme der unmittelbaren Kosten des Pauperismus theilen, und obendrein keinen geringen Zuwachs zu den Freuden des Landes in der Hebung finden, deren der Charakter der gesammten Landbevölkerung auf diese Weise gewiß wäre. In den Fabrikbezirken würde der große und dauernde, obwol weniger rasch eintretende Segen der Maßregel sich am schlagendsten zeigen in Zeiten großer Handelsstockang und daraus hervorgehender Nothstände. Gegenwärtig erliegen in solchen Fällen die Steuerzahler fast der außerordentlichen Last; künstig würden sie sich durchgehends merklich erleichtert fühlen u. s. f."
Norddeutschland steht in diesem Augenblicke vor einer ähnlichen Ent-