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und Abends, Winter und Sommer, bei gutem wie bei schlechtem Wetter eine oder mehrere Stunden nach und von seiner Heimathgemeinde zu gehen, da nur diese ihm Beschäftigung anweisen wird, überflüssige Arbeit an der Straße, für einen Lohn gerade hoch genug, um Leib und Seele zusammenzuhalten, und um so peinlicher hinzunehmen, als sie eingestandenermaßen ihm nur angewiesen wird, damit er sammt seiner Familie nicht im Werkhaus den Armensteuer-Zahlern auf der Tasche liege. So muß er bitter bereuen, den Eifer und den Thätigkeitstrieb besessen zu haben, welche ihn ursviünglich von seinem Kirchspiel forttrieben, um den Seinigen durch Fleiß und Anstrengung ein befriedigenderes Auskommen zu verschaffen; und wie er zu und von seinem entlegenen, oft erniedrigenden Tagewerk schleicht, gibt er für jeden Arbeiter der Umgegend gewissermaßen eine lebende Warnungstafel gegen die Thorheit ab, seine Lage durch Verlassen des Orts, an welchen das Hei- mathsgesetz ihn bindet, verbessern zu wollen." Das Gesetz ist also ein Hinderniß der Freizügigkeit nicht sowohl direct als indirect, — dieses aber im höchsten Grade, indem es den natürlichen und vernünftigen Trieb zu einem Ortswechsel behufs besserer Verwerthung der Arbeitskraft erstickt. Jnspector Revans sagt weiter: „Unter der Herrschaft eines solchen Heimathsrechts wird die wirthschaftliche Vertheilung der Arbeit völlig verschoben. Man findet Arbeiter innerhalb eines bestimmten Districts nicht im Verhältniß zu der Beschäftigungsmenge, welche derselbe darbietet, sondern dem Zufalle der Geburt gemäß. Oft genug trifft man an dem einen Platze überschüssige Bevölkerung an, an dem anderen Mangel an Arbeitern, und doch liegen Beide nur wenige Stunden von einander entfernt. Landwirthe, welche denselben Marktort besuchen, bezahlen mitunter Löhne, deren Verschiedenheit bis zu SO Procent beträgt. Der Eine von ihnen seufzt unter fast uner- schwinglich.er Armensteuer; auf dem Anderen ruht nur die Erhaltungspflicht weniger alter und schwacher Personen." „Unter den Wirkungen des bestehenden Heimathsrechts", so resümirt Jnspector Revans seine Beobachtungen, „gewahre ich noch jedes einzelne der Uebel, die während der großen Untersuchung von Z833 der damaligen Verwaltungsweise und Organisation beigemessen wurden. Jene Mißbräuche, die 1834 beseitigt wurden, waren nur die auffälligste Folge der Krankheit, nicht die Krankheit selbst. Die Krankheit liegt in der Heimathsgesetzgebung, und weit entfernt durch die Reform von 1834 geheilt zu sein, ist sie seitdem nur schlimmer geworden." Ganz gleicher oder sehr ähnlicher Meinung sind Pashley, George Coode. Edwin Chadwick, der Vater der Werkhäuser, Sir George Nicholles, der vormalige Präsident der Centralarmenbehörde Baines — kurz fast alle hervorragenden Schriftsteller und Redner auf diesem Gebiet. Gegenstimmen sind nur höchst vereinzelt erschollen.
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