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spricht. Die Saat ist reif — wird noch das zweite Kaiserreich sie ernten? Mit einer Frage schließt heutzutage jede Betrachtung über französische Verhältnisse; so auch die unsere, die doch nur ein abgeschlossenes, scheinbar dem Strome der großen politischen Bewegung entzogenes Gebiet berührt.
Der letzte Tiroler Landtag.
Correspondenz aus Botzen. , (Schluß zu Nr. 6.)
Die Sitzung vom 29. October, welche zur Debatte über die von Dietl eingebrachten großen Reformanträge festgesetzt war, begann mit der Beantwortung einer an den Statthalter gerichteten Interpellation über die am 13. Mai verfügte Auflösung des katholischen Filialvereins tn Schlanders. Sie bestand der Hauptsache nach in der Eröffnung der Ministerialerledigung über die diesfällige Beschwerde, welche feststellte, daß jener Verein bei der Versammlung vom 9. Mai seinen statutenmäßigen Wirkungskreis überschritten und durch das tumultarische Benehmen den Bedingungen seines rechtlichen Bestandes nicht entsprochen habe. Der Statthalter versicherte, in Vereinssachen nur durch das Gesetz und seine Pflicht geleitet zu werden, damit verband er noch die Mittheilung, daß der Vorarlberger Landtag den Vorschlag der Regierung betreffs der Verwendung der Schützen außer Landes angenommen habe. Sie blieb ohne Wirkung.
Als man bald nachher an den Dietl'schen Antrag kam, erhob sich der zum Berichterstatter erkorene Dr. Jäger und las aus einer vielblättrigen Schrift einen Vortrag ab. des Inhalts, daß es sich in Oestreich seit der pragmatischen Sanction immer nur um die Aufrechthaltung der alten Rechte und Freiheiten der einzelnen Länder gehandelt habe. Aber schon unter Maria Theresia und noch mehr unter Kaiser Joseph hätten die bureaukratischen Centralisationsversuche begonnen. Unter der ersten Regierungsperiode des Kaisers Franz, in welcher für Oestreich die Frage über Sein und Nichtsein zur Entscheidung kam, hätten die Völker Oestreichs nur den einen Satz des pragmatischen Grundgesetzes ins Auge gefaßt, der sie den untheilbaren Länderbesitz des Hauses Habsburg zu erhalten verpflichtete, wofür sie dann der patriarchalische Monarch im Jahre 1816 durch Zurückgabe der freilich etwas beschränkten Landtage belohnte. Hierauf sei die vulkanische Episode des Jahres 1848 mit dem nicht ganz unberechtigten Gedanken der Wieder-