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Der letzte Tiroler Landtag : Correspondenz aus Botzen. I.
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Der letzte Tiroler Landtag.

Korrespondenz aus Botzen. I.

Kurz vor Beginn des jüngsten tiroler Landtags (September 1869) ver­breitete sich das Gerücht von einer großen Action, welche die Clericalen im Sinne hätten. Es dauerte in der That nicht lange, bis sie den Feldzug be­gannen. Am 25. September wurde der Landtag eröffnet und schon am 7. Oetober trat einer der Clericalen Namens Dietl, ein Krämer von Mals, mit folgendem, zugleich von der gesammten Partei unterfertigten Antrage hervor:

Der hohe Landtag wolle beschließen: Es sei ein Ausschuß von fünf Mitgliedern aus dem vollen Hause zu wählen, welcher mir Rücksicht auf die am 5. März 1867 an Se. Majestät gerichtete Adresse und die in derselben bezeichnete Verwahrung der Landesrechte die Stellung des Landes gegenüber den seither erschienenen Gesetzen zu prüfen und zur Erhaltung der provin­ziellen Selbständigkeit genügende Maßregeln zu beantragen hat."

Der schlichte Gewerbsmann aus dem oberen Wintschgauwurde vorgeschoben, um nicht gleich einzugestehen, daß der Freiherr Jgnaz Giovanelli, den man übrigens aus jeder Zeile herauslas, der Urheber sei. Die geistlichen Führer, der Bischof von Brixen und Dr. Greuter hatten überdies ihren ängstlicheren Parteigenossen eingeredet, daß sie sich durch Unterstützung des Antrags noch keineswegs verpflichteten, auch den vom Comite selbst zu stellenden Anträgen beizustimmen. In das Comite' wurde nicht der Freiherr selbst, sondern seine Adjutanten Paul Giovanelli, Greuter, Jäger, Kemenater und der unschul­dige Dietl gewählt. Wir lassen die vom Comite eingebrachten Anträge zu­nächst bei Seite, und wenden uns einigen anderen Fragen zu, die sich zur großen Action wie Vorpostengefechte verhielten.

Dahin gehörte der gleich anfangs vom Professor Dr. Jäger bei der Prüfung der Wahl des neu eingetretenen liberalen Abgeordneten Hußl er­hobene Vorwurf, daß bei der Wahl in Hall und Schwaz Willkürlichkeiten und Gesetzwidrigkeiten vorgekommen seien. Unmittelbar galt das den landes­fürstlichen Wahlcommissären, die angeblich ihre Pflicht versäumt hatten, mittelbar auch dem Statthalter Freiherrn v. Lasser. In Schwaz hätte die schlecht überwachte Wahleommission die Bevollmächtigten der Frauen zurück­gewiesen, außerdem aber auch unterlassen, auf den Legitimationskarten die Schlußstunde des Wahlactes anzugeben, wodurch mehrere Fabrik- und Bergleute in ihrem Rechte verkürzt worden seien; in Hall habe der dortige Bürgermeister Dr. Rautenkranz, Vertreter von Stiftungen und Vormünder