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Mecklenburgische Landtags-Correspondenz.
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Die Mängel des bei uns bis aus den heutigen Tag im Steuerwesen statt des Budgetsystems geltenden Aversionalsystems sind zu oft erörtert worden, als daß es hier mehr als einer bloßen Erinnerung an dieselben be­dürfte. Die Stände freilich haben sich von diesen Mängeln nicht überzeugen können, sie wissen, daß mit dem bisherigen Aversionalsystem ihregesegnete" Verfassung zu eng verbunden ist, als daß die eine ohne das andere bestehen könnte. Mit dem jetzigen Steuersystem muß der Erbvergletch fallen und mit diesem fallen die Privilegien der Stände und der Ritter, unter diesen nament­lich wieder die des sog. eingeborenen Adels. Das Köstlichste dieser Privilegien ist in seinen Augen, der Genuß der zur Unterhaltung seiner Töchter bestimm­ten drei Landesklöster Ribnitz, Dobbertin und Malchow, deren Vermögen nach Millionen zählt und außer wenigen landesherrlich auch an bürgerliche Jungfrauen zu verleihenden Pensionen, Hunderten adliger Damen zu Gute kommt. Diesen Umstand als den eigentlichen Grund der ständischen Ab­neigung gegen eine gründliche Reform des Steuersystems hervorgehoben zuhaben ist das Verdienst einzelner Ritter, die unbekümmert um die darob entstehende Entrüstung ihrer Standesgenossen immer wieder auf die Nothwendigkeit der Aufstellung eines Staatsfondshaltsetats zurückkommen. Secundirt wurden ihre desfallsigen Bemühungen diesmal durch die Seestädte Rostock und Wismar. Beide können zu Folge ihrer besonders privilegirten, un­abhängigen Stellung im mecklenburgischen Staatskörper jedem neuen Steuer­gesetz ein vollwichtiges Veto entgegensetzen, so lange sie nicht im Wege freier Vereinbarung sich demselben unterworfen haben und beide haben von diesem Recht Gebrauch gemacht, indem sie die Einführung des Budgetsystems for­derten und sich das Recht der freien Entschließung reservirten.

Käme also auch über kurz oder lang ein neues Steuergesetz zu Stande, so würde dasselbe doch nicht publieirt werden können, bevor die Forde­rung der Seestädte befriedigt worden: man müßte denn den mecklenburgi­schen Staatskörper noch mehr zerreißen wollen, als er ohnehin schon ist, oder aber, die Seestädte müßten sich aus ihrem correcten Standpunkt verdrängen lassen. Daß das nicht geschehe, ist die Hoffnung derer, die noch immer nicht daran verzweifeln mögen, daß endlich einmal ein Umschwung im mecklen­burgischen Versassungsleben eintreten werde.

Die Stände wollen das bisherige Aversionalsystem beibehalten. Ueber die Höhe des dem Großherzoge jährlich als Zuschuß zur Bestreitung der zu­nächst auf die Domanialintraden angewiesenen Staatsbedürfnisse ist freilich für Strelitz noch keine Einigung erzielt: daß aber ein Aversum in Pausch und Bogen bewilligt werden soll, darüber ist hier so wenig Streit, wie in Schwerin. Berechnet ist der Betrag dieser Summe hier freilich nur auf Grund ungefährer Ermittelungen und Nachweise, so daß z. B. bei einer