424
Griefe vom preußischen Landtag III.
Berlin, Anfang December.
Der Etat des Cultusministeriums hat in der letzten Zeit fast ausschließlich die Kammer beschäftigt. Leider ist es keine sehr dankbare Aufgabe, über die darauf bezüglichen Verhandlungen zu berichten, deren unerquicklicher Charakter unwillkürlich die Zeiten der Confliktsperiode ins Gedächtniß ruft. Gerade so feindselig, wie damals in der Militärfrage, stehen sich heute die Parteien in Allem gegenüber, was die Interessen der Schule oder der Kirche berührt. Auf Seiten der Regierung wird gelegentlich der Versuch gemacht, den Schein der Verfassungsmäßigkeit und der Gesetzlichkeit zu wahren. Aber dieser Schein ist zu durchsichtig, um die Probe auch nur der oberflächlichsten Prüfung zu bestehen. Die Sophistik der ofsiciellen Vertheidigung, weit entfernt, zu täuschen oder zu überzeugen, hat daher keine andere Wirkung, als die vorhandene Erbitterung noch zu vermehren und die bestehenden Gegensätze zu verschärfen. Wie schwach es moralisch um die Sache des Ministers steht, zeigt sich deutlich genug in der magern Unterstützung, die er selbst bei der Rechten des Hauses zu finden pflegt. Das kirchlich gesinnte Trifolium der Strosser, Bieck und Wantrup bildet fast allein den Chorus seiner Fürsprecher, und selbst diese Kampfgenossen verstummen bisweilen. Sie haben vor dem, für den sie streiten, im Ganzen wenigstens den Vorzug der Ehrlichkeit voraus; im Einzelnen könnten ihre Ausführungen, Wantrup's besonders, hin und wieder dazu verleiten, die ganze Angelegenheit mehr von ihrer erheiternden Seite zu betrachten. Aber wenn wir auch glauben dürfen, daß aus den Tribünen sowohl, wie unter den Lesern der Sitzungsberichte gar Manche in diesem Vergnügen ihren Trost suchen: der Gegenstand ist doch zu ernst, um der komischen Ausfassung einen mehr als vorübergehenden Platz zu lassen. Es handelt sich ja im Grunde in diesem Kampfe um nichts Geringeres, als um die höchsten Interessen der Bildung und des Staates überhaupt. Diese Ueberzeugung und die dadurch bedingte Erregung, drängte sich auch in der Etatsdebatte bei den verschiedensten Anlässen immer wieder aufs Neue hervor. Obwohl man daher im Interesse der Zeiteisparuiß auf die Generaldebatte verzichtet hatte, nahm die Specialberathung doch beinahe fünf volle Sitzungen in Anspruch, in denen es an leidenschaftlichen Episoden nicht fehlte.
Gleich in der ersten dieser Sitzungen hatte der Hoverbeck'sche Antrag auf Streichung der Kosten für den Oberkirchenrath eine überaus heftige Debatte zur Folge. Der Antrag kam ziemlich unerwartet und fand zunächst eine um so günstigere Temperatur vor, als die Berufung der eben tagenden Provin-