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bei der Bank deponirten. Schon im Jahre 1853 erklärte das englische Unterhaus:
„Ohne im Allgemeinen die Richtigkeit des Grundsatzes der Nichteinmischung der Staatsbehörden in gewerbliche Dinge in Abrede zu stellen, ist zu constatiren, daß das Lebensversicherungswesen von gewöhnlichen Handelsgeschäften durchaus verschieden ist und daß eine Einmischung der Behörde, bezweckend den Schutz und die Aufklärung des Publicums nicht blos als gerechtfertigt, sondern sogar entschieden als eine Pflicht der Regierung erscheint."
Welcher colossalen Ausdehnung die Lebensversicherung noch fähig ist. zeigt der nachstehende Vergleich der verschiedenen Länder, welche die neuere Statistik uns brachte.
Zahl der Versichertes Capital Bevölkerung Capital
Anstalten
in Franken
inMillionen
p. Kopf
Franken
Großbritannien . .
170
11 250.000.000
30
376,<tt,
Nordamerika . . .
65
6,750.000.000
32
210.gz
Frankreich ....
16
1,556.260.000
38
40.95
Deutschland, Oestreich
>
und Schweiz . .
34
1312,500 000
60
26,25
Uebriges Europa . .
25
750,000.000
172
4,Z5
Uebrige Länder . .
30
937.600 000
1028
0 g»
Ganze Erde . . .
330
22,656,250,000
1360
16,72
Briefe vom preußischen Landtag.
Das confessionelle Princip in dem Entwürfe des Unterrichtsgesetzes.
Berlin, Mitte November.
Die von den Nationalliberalen in Betreff des Unterrichtsgesetzentwurfes gewünschte Vorberathung im Plenum ist abgelehnt worden. Der durch Opportunitätsgründe unterstützte Antrag des Präsidenten von Forkenbeck hat die Genehmigung des Hauses gefunden, und der Entwurf wird zunächst von einer Commission von 35 Mitgliedern berathen werden. Auf sein schließliches Schicksal kann diese Aenderung zwar keinen Einfluß haben, zu bedauern bleibt sie trotzdem. Der liberalen Partei ist dadurch vorläufig wenigstens