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Das Versicherungswesen in und außerhalb Deutschlands.
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bei der Bank deponirten. Schon im Jahre 1853 erklärte das englische Unterhaus:

Ohne im Allgemeinen die Richtigkeit des Grundsatzes der Nichtein­mischung der Staatsbehörden in gewerbliche Dinge in Abrede zu stellen, ist zu constatiren, daß das Lebensversicherungswesen von gewöhnlichen Handels­geschäften durchaus verschieden ist und daß eine Einmischung der Behörde, bezweckend den Schutz und die Aufklärung des Publicums nicht blos als gerechtfertigt, sondern sogar entschieden als eine Pflicht der Regierung erscheint."

Welcher colossalen Ausdehnung die Lebensversicherung noch fähig ist. zeigt der nachstehende Vergleich der verschiedenen Länder, welche die neuere Statistik uns brachte.

Zahl der Versichertes Capital Bevölkerung Capital

Anstalten

in Franken

inMillionen

p. Kopf

Franken

Großbritannien . .

170

11 250.000.000

30

376,<tt,

Nordamerika . . .

65

6,750.000.000

32

210.gz

Frankreich ....

16

1,556.260.000

38

40.95

Deutschland, Oestreich

>

und Schweiz . .

34

1312,500 000

60

26,25

Uebriges Europa . .

25

750,000.000

172

4,Z5

Uebrige Länder . .

30

937.600 000

1028

0 g»

Ganze Erde . . .

330

22,656,250,000

1360

16,72

Briefe vom preußischen Landtag.

Das confessionelle Princip in dem Entwürfe des Unterrichtsgesetzes.

Berlin, Mitte November.

Die von den Nationalliberalen in Betreff des Unterrichtsgesetzentwurfes gewünschte Vorberathung im Plenum ist abgelehnt worden. Der durch Opportunitätsgründe unterstützte Antrag des Präsidenten von Forkenbeck hat die Genehmigung des Hauses gefunden, und der Entwurf wird zunächst von einer Commission von 35 Mitgliedern berathen werden. Auf sein schließ­liches Schicksal kann diese Aenderung zwar keinen Einfluß haben, zu bedauern bleibt sie trotzdem. Der liberalen Partei ist dadurch vorläufig wenigstens