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Ein Wort zur Bildung der Kreisvertretungen.
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rechts an einjährigen Wohnsitz ist eine Beschränkung des Wahlrechts im konservativen Sinn, die von keiner Seite mißbilligt wenden wird. Die Auf­stellung der Selbständigkeit als Voraussetzung des Wahlrechts entspricht der allgemeinen Auffassung. Die mittelbare Wahl der Kreisabgeordneten findet in der mittelbaren Wahl der Landtagsabgeordneten, an der die im Werke begriffene Wahlreform mit Entschiedenheit festhält, ihr Gegenstück. Die Einführung der unmittelbaren Wahl ist für die Kreiswahlen wohl auch nicht ventilirt worden. Auf die starke Berücksichtigung des städtischen Ele­ments ist schon hingewiesen und nur nachzutragen, daß keine Klagen über zu starke Berücksichügung desselben zu vernehmen sind. Ebenso wenig treten Bestrebungen hervor, um das Ausscheiden der größeren Städte aus dem Kreisverbande anzubahnen. Die Städte, welche die Vortheile, die dieJnteressen- vflege der Kirche namentlich auf dem Gebiete der höheren Armenpflege bringt, gern in Kauf nehmen, fühlen sich in ihrer gemeindlichen Selbstverwaltung, in ihrem gemeindeobrigkeitlichen Gebahren nicht beschränkt und damit fehlt die Hauptursache für Absonderungsgtlüste-und Versuche. Der rein communale Charakter der KreiLverfassung kommt der geschlossenen Gestaltung der Kreis­verbände zu statten. Das Wahlverfahren gehört nicht Hieher; es mag bloß erwähnt werden, daß dasselbe in zweckmäßiger und freisinniger Weise geregelt ist.

Wir schließen mit dem Wunsche, daß die Darstellung zu ihrem sehr ge­ringen Theil beitragen möge, die Frage des Kreiöverlretungssystems für Preußen und damit für Norddeutschland zu glücklicher Lösung zu bringen.

Th. L.

Literatur.

Reform der römischen Kirche in Haupt und Gliedern, Aufgabe des bevorstehenden römischen Concils. Leipzig, Duncker u. Humblot. Daß neben der tiefen, gegen die protestantische Orthodoxie gerichteten Bewegung der Geister, welche gegenwärtig die evangelische Kirche erregt, auch in der katholi­schen eine verwandte, dem Rvmanismuö entgegentretende Richtung vorhanden sei, ist noch nie so offenkundig und in so vielfältigen Anzeichen zu Tage gekommen, als seitdem Pius IX. ein allgemeines Concil nach Rom berufen hat. In der Zahl dieser bedeutungsvollen Symptome nimmt das Erscheinen der oben angeführten Schrift einen hervorragenden Platz ein. Denn wenn auch der Verfasser die Nen­nung seines Namens unter Hinweis auf das Wort im Buch von der Nachfolge Christi verweigert, so haben wir ihn doch nach der ganzen Haltung seiner Schrift unter den hervorragenden Lehrern der katholischen Kirche zu suchen. Noch unzweifel­hafter aber ist er ein Mann von hohem wissenschaftlichen Ernste und erfreulicher Unbefangenheit des Urtheils. Kann man sich auch mit seinen Ausstellungen und Forderungen nicht überall einverstanden erklären, so ersieht man doch daraus, was eifrige, aber nicht ultramontan gesinnte Katholiken von dem bevorstehenden Concil für ihre Kirche wünschen, oder vielmehr was sie von ihm fürchten. Denn wenn­gleich der Verfasser sein Buch vonallen gebildeten Bekennern jedes christlichen Be­kenntnisses" beachtet zu sehen wünscht, so bleibt er doch ein eifriger, seiner Kirche wir Liebe ergebener und in ihren Anschauungen befangener Katholik. Um so höhere Bedeutung erhält, was ein solcher wider das zur Zeit in Rom herrschende System einzuwenden sich gedrungen fühlt. Seine Darlegung leidet hin und wieder an einer gewissen Weitschweifigkeit, sie entschädigt uns aber dafür durch die ernsthafte Begei­sterung einer nach der Wahrheit verlangenden Seele, wie sie in den dem Ambrosius