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durch die bestehende Gesetzgebung gehalten wird — zunächst aus der Erfahrung, daß alle auf das Steuerwesen bezüglichen Reformen in Mecklenburg nicht auf einen oder zwei Landtagen erledigt zu werden Pflegen, sondern daß Jahre darüber hingehen und daß man also von den Verhandlungen des Sternberger Landtages schwerlich schon ein positives Resultat erwarten darf. Die Steuer- und Zollreform z. B., die am 1. Oct. 1863 ins Leben trat, war das Product nahezu zwanzigjähriger Verhandlungen: und doch war ihr eine kaum fünfjährige Dauer beschieden. Der Eintritt Mecklenburgs in den Zollverein warf alle Combinationen über den Haufen und machte die jetzt auf der Tagesordnung stehende neue Steuerreform nöthig. Schneller als jene wird diese freilich erledigt werden müssen. Die auf diese neue Steuerreform verwandte Arbeit wird aber der Arbeit des Sisyphus gleichen, so lange man glaubt, die Bedürfnisse des modernen Staats, die Mecklenburg als Glied des norddeutschen Bundes befriedigen muß, durch die Mittel des mittelalterlich ständischen Staats bestreiken zu können. Es ist auch in Mecklenburg ein vergebliches Bemühen, neuen Wein in alte Schläuche zu füllen
Neben der wahrscheinlich vorläufigen Erfolglosigkeit der bevorstehenden Landtagsverhandlungen, ist es die Schwierigkeit, den complicirten Organismus des mecklenburgischen Contributionssystems zu überblicken, welche das Publicum gegen die Reorganisation desselben verhältnißmäßig gleichgiltig erscheinen läßt; außer beiläufigen, auf die Veranlassung der Schlacht- und Mahlsteuer bezüglichen Verhandlungen in Rostock und außer den Verhandlungen des Güstrower Convents hat man sich bisher in officieller Weise nur in Wismar mit der Frage beschäftigt. Dazu kommt, daß trotz aller Mängel des bestehenden Conrributionsmodus die directen Steuern in Mecklenburg weniger drückend empfunden werden, als in anderen, höher besteuerten Ländern, und daß daher die bevorstehende Umwandlung derselben weniger practische, als principielle Bedeutung hat. Die pracrische Bedeutung derselben ist zunächst nur die Beseitigung der durch veränderte Verhältnisse herbeigeführten Unzuträglichkeiten der jetzigen Steuervertheilung; die Höhe der Steuern an und für sich dürfte im Verhältniß zur Steuerkraft selbst von den jetzt am meisten belasteten Classen zu ertragen sein.
Sieht das Land den Verhandlungen des Landtages mit äußerstem Gleichmuth entgegen, so ist es wahrscheinlich, daß die politische Stille, die in Mecklenburg herrscht, durch dieselben kaum unterbrochen werden wird, es sei denn, daß die Stände die in Malchin behaupteten Positionen wider Erwarten aufgeben. Desto lebhafter ist das Interesse, welches einzelne wirthschaftliche Fragen in neuerer Zeit in Anspruch nahmen. Namentlich ist das mit der Eisen-