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gische Richtung seiner Pfarrer im Voraus bestimmen. Der Einfluß Eines Mannes auf die Verwaltung und Leitung der Kirche und die theologische Bildung zukünftiger Generationen von Predigern scheint uns zu groß zu sein, als daß er wünschenswert!) wäre. Will man die theologischen evangelischen Facultäten auf den Rang von katholischen Priesterseminarien Herabdrücken, dann lege man die Leitung von Kirche und Universität in Eine Hand und das beabsichtigte Resultat wird nicht ausbleiben. Wer das aber nicht will, wer da glaubt, daß die Leitung der Universitäten nicht zu ihrem Besten in der Hand von theologischen Juristen ruht, der kann nicht für die Verlegung des Gesammtconsistoriums nach Marburg stimmen. Wird solchen Falls kein besonderer Gehalt für einen Curator von der Kammer bewilligt und bleibt der Minister darauf bestehen, einen Curator an jeder Universität zu haben, so wird damit doch die Möglichkeit näher gebracht, daß man, da doch ein mal ein nicht in der Universitätsstadt ansässiger höherer Beamter gewählt werden muß, den Oberpräsidenten oder einen anderen hohen Beamten der Provinz dazu ernennt, statt eines theologischen Juristen, die vielfach in tusolosicis befangener und unduldsamer sind als Theologen von Fach.
Aber wird nicht der heilsame Einfluß, den die wissenschaftliche Stimmung einer Universitätsstadt aus eine Kirchenbehörde ausüben muß, diesen Schaden wenigstens für die Kirche doppelt und dreifach ersetzen? In der Gegenwart gewiß nicht. Denn die Kirchenmänner würden voraussichtlich Nur mit wenigen Männern der Wissenschaft verkehren. In kleinen Universitätsstädten könnte geradezu die nähere Berührung Beider unter den gegenwärtigen Verhältnissen für beide Theile eher eine abstoßende als anziehende Wirkung ausüben und so mehr schaden als nützen. Und eine engere Verbindung von theologischen Lehrern und kirchlichen Verwaltungsmännern erscheint auch nicht gerade wünschenswerth. Denn würde dann nicht gar zu leicht das betreffende Consistorium sich von theologischen Schulmeinungen beeinflussen lassen und durch diesen Einfluß das Kirchenregiment leicht ein einseitiges werden? Und ist es denn etwa nicht das Unglück der evangelischen Kirche gewesen, daß der Lehrstand allzugroßen Einfluß auf ihr Geschick ausgeübt hat, indem derselbe das. was wissenschaftlich vielleicht von Werth war, auch für kirchlich werthvoll und nothwendig erachtete? Jedem das Seine! Der theologischen Wissenschaft ihre Unabhängigkeit von Consistorial- Präsidenten, der Kirche ihre Selbständigkeit, theologischen Tagesfragen und Richtungen gegenüber!
Die Kammer hat die Pflicht, beiden Sphären gerecht zu werden, indem sie für unseren speciellen Fall die Verlegung des Gesammtconsistoriums nach