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Geck, Er wird von der erfreuten Mutter sogleich mit einem Haufen gesandt, Engelmann und Almuth gefangen zu nehmen. — 2. Scene. Vor dem Schloß des Engelmann Zusammenkunft desselben mit Enno, welcher zu einer Unterredung aufgefordert hat; Zank zwischen Beiden, Enno verfolgt mit dem Schwert den waffenlosen Engelmann, bricht auf dem jungen Eis des Schloßgrabens ein und ertrinkt.
V.Act. I.Scene. In dem belagerten Schloß Engelmanns. Hunger der geworbenen Landsknechte; Festigkeit und tapferer Sinn der Almuth. Engelmann und die Geliebte beschließen, daß er entfliehen soll, nachdem ihm die Geliebte angetraut worden. — 2. Scene. Vor dem Schloß. Almuth und Engelmann als Vermählte aus der Kapelle, ahnungsvolle schmerzliche Trennung der Gatten. Uebergabe des Schlosses an die Gräflichen. Abzug der Landsknechte. Die Gräsin und Almuth treten einander feindselig gegenüber, Hero Mauritz berichtet, daß Engelmann gerettet ist, sucht vergebens zu vermitteln; Häuptling Jko berichtet, daß er Engelmann getödtet hat; die trauernde Almuth wird in den Kerker abgeführt; ein Bote bringt die neue Trauerkunde, daß Gela vor Gram gestorben sei. Die stolze Gräfin steht allein.
Gräfin.
Ich blieb auf meinem Sinne stehen — Hero Mauritz.
Du stehst
Auf Deiner Kinder Leichen, Theda, Theda! Geschieht ein Wunder? Wird Dein Auge naß? Du brauchst Dich dieser Thräne nicht zu schämen: Sie söhnt Dich, Schwester, mit der Menschheit aus!
Schon dies Scenarium läßt erkennen, daß in dem Stück die epische Schilderung der Begebenheiten einen großen Raum einnimmt. Das stellt sich auch äußerlich durch den häufigen Scenenwechsel dar. Der I. IV. V. Act sind je zweimal, der II. und III. Act gar dreimal durch Veränderung der Scene gebrochen. Einige dieser Störungen lassen sich ohne Weiteres beseitigen, die Brechung im I. Acte ist ünnöthig, die Häuptlinge könnten am Schluß des Actes im Schlosse selbst auftreten, ja die ganze Scene, auch die zwischen Gerd und dem Juden darf ohne Schaden für die Handlung wegbleiben, da die nächste Scene Anfang des II. Actes dieselben Stimmungen in Steigerung darstellt. Auch die 2. Scene des II. Actes kann um so eher gestrichen werden, da die thatlose Haltung der Gräfin gegenüber der zusammenberufenen Volksgemeinde nicht vortheilhaft wirkt. Ferner ist möglich, die 1. Scene des III. Actes zu tilgen, indem die kleinen Motive und die kurze Unterredung