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ung aufregen müßte. Graf Trautmannsdorf, der kaiserliche Botschafter in Rom, soll nur im allgemein versöhnlichem Sinne wirken, aber von allen Verhandlungen absehen, so lange nicht die Curie freiwillig die vollendeten Thatsachen in Oesterreich anerkennt. Auch mit der Antwort auf die Anfrage des Fürsten Hohenlohe wegen der Stellung zum bevorstehenden Concil müssen wir uns einverstanden erklären. Das Circular des dänischen Ministers war wohlgemeint und mag als Avertissement in Rom etwas mäßigend gewirkt haben, aber Verhandlungen mit der Curie über solche Punkte sühren zu nichts, ihr letztes Wort bleibt stets das Uon xossumus, wobei der Staat natürlich zu kurz kommt. Cr muß sich daher aus eigner Machtvollkommenheit sein Gebiet abgrenzen, die religiöse Freiheit der Katholiken auch da achten, wo sie ihm unbequem wird, dagegen Uebergriffe in seine Rechte und Angriffe auf Andersgläubige rücksichtslos abweisen und die Priester behandeln wie alle andern Staatsbürger. So geschieht es in Belgien und man befindet sich wohl dabei, diesen Weg hat auch Oesterreich eingeschlagen. Fühlen die Laien dann, daß sie Anhalt beim Staat gegen die Uebergriffe des Clerus haben, so werden sie sich deren erwehren, um so mehr, je vermeßner der päpstliche Absolutismus sein Haupt erhebt. Das Concil mag die Himmelfahrt Maria, ja die Unfehlbarkeit des Papstes zum Dogma erheben, aber ein Priester der aus einem Befehl des Papstes die Befugniß herleiten wollte, einem Staatsgesetz ungehorsam zu sein, ist zu bestrafen wie jeder andere Widerspenstige. Es ist bedeutsam, daß sich Graf Beust, indem er sich gegen jede präventive Maßregel in Bezug auf das Concil ausspricht, nicht nur auf die Zustimmung seines Souverains, sondern auch auf „das volle Einverständniß der Ministerien beider Reichshälsten" berufen kann. Bei seinen deutschen und belgischen Depeschen finden wir von solcher Uebereinstimmung nichts erwähnt und wir können nur wünschen, 'daß er sich künftigauf solche Meinungsäußerungen beschränken möge, denen Graf Andrassy beipflichten mag.
Das Werk des sächsischen Generalstads über den Krieg von 1866.
Der Antheil des königlich sächsischen Armeecorps am Feldzuge 1866 in Oestreich. Bearbeitet nach den Feldacten des Generalstabes. Dresden 1869. —
Der Stab des 12. Bundesarmeecorps vermochte für seine Schrift das officielle preußische und östreichische Werk zu benutzen, die gegenwärtige Stellung des sächsischen Armeecorps im norddeutschen Bunde machte selbstver-