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wesentlich gleichen Zügen vor 18 Jahren entwickelte Reforinproject beträchtlich umgestalten sollte, wenn sie über kurz oder lang nicht umhin können wird, den Ständen ein solches vorzulegen. »
Gerade der Umstand, daß die Regierung solch großes Gewicht darauf legt, durch die Vererbpachtung der Domanial-Bauerhufen einen neuen Stand zu schaffen, scheint uns bedenklich für die Verwirklichung der Hoffnungen Derer, die von der Regierung eine Verfassungsreform im modernen Sinn erwarten. Man hat viel Aufhebens gemacht von einem Toast, den der Großherzog am 24. April d. I. nach der Enthüllung des Standbildes Friedrich Franzs I. zu Ludwigslust ausbrachte und den er, von bevorstehenden Verfassungsreformen sprechend, mit den Worten schloß, wer dazu nicht mitwirken wolle, der möge abtreten von der Mitwirkung an den Geschicken des Landes. Aber der Großherzog fügte hinzu, daß er keinen der um ihn versammelten Getreuen auf dem eingeschlagenen Wege zu verlieren hoffe; eine solche Hoffnung aber ist nur begründet, so lange statt von einer „Reform" von der „Entwickelung und Fortbildung der bestehenden Verhältnisse" die Rede ist, wenn gleichzeitig „fremde Muster" mit Hand und Fuß abgewehrt werden, und wenn an dem „mecklenburgischen Boden" festgehalten wird. Daß dieser Boden kein anderer ist, als der der landesgesetzlichen Institutionen, und daß auf diesem kein gesundes Versasfungsleben gedeihen wird, das versteht sich von selbst.
Wenn der Bauerstand, dem wir sonst alles Gedeihen gönnen, lediglich herangezogen werden soll, um die ständische Verfassung stützen und ausbauen zu helfen: dann verliert die Vererbpachtungsmaßregel die Bedeutung einer größeren, auf politische Wirkungen im Innern berechneten Reform.
Aber wir verzweifeln darum noch nicht. Wir erwarten vielmehr, daß diese Ruine zusammenstürzen wird, sobald man an ihr überhaupt zu rütteln beginnt. Der Tag des Zusammentreffens der neugebackenen Bauern mit den Häuptern der alten Stände wird auf alle Fälle ein erschütternder Moment sein und Erschütterungen kann der Erbvergleich nicht mehr vertragen.
Sofern die Regierung mit ihren Bauern in der angedeuteten Richtung politische Pläne verfolgt, kann die Vererbpachtung der Bauerhufen vom Lande noch nicht als politischer Fortschritt begrüßt werden, es sei denn, daß dieser sich mit der Hoffnung zu beruhigen vermöchte, daß diese Pläne nicht zu dem Ziele führen werden, auf welches sie gerichtet sind.
Aus einem anderen Gesichtspunkte betrachtet, bietet uns die Vererbpachtung der Bauerhufen dagegen auch in ihren politischen Consequenzen ein erfreuliches Bild, und dieses wollen wir der Vollständigkeit und des Con- trastes wegen jenen Plänen gegenüberstellen.
Die Durchführung der Bererbpachtung im ganzen Domanium soll die Vorlciuserin bilden für die Einführung der oben erwähnten Gemeindeordnung,