Nationale und universelle Münzeinheit.
Der Ausschuß des deutschen Handelstages will sich das Verdienst erwerben, zu endlicher Herstellung der nationalen Münzeinheit auf zeitgemäßer, dauerhafter Grundlage den entscheidenden Anstoß zu geben. Im Anfang vorigen Jahres setzte ein von ihm ausgeschriebener Preis eine Anzahl guter Köpfe in Bewegung, um die bis dahin etwas vernachlässigte Frage zu erörtern, wie der Uebergang aus der herrschenden Silberwährung zu der allgemein als Ziel angesehenen Goldwährung zu finden sei, insbesondere wie es mit der Umsetzung von Silberwährungsschulden in Goldwährungszahlungen gehalten werden solle. Im letzten Herbste verhandelte dann der Handelstag selbst auf seiner Versammlung zu Berlin über die Sache; wobei sich u. a. herausstellte, daß außer ein paar ganz unbedeutenden Plätzen nur der Berliner Handelsvorstand noch an der Silberwährung festhielt. Jetzt endlich, wo das Zollparlament zum zweiten Male tagt, hat der eigentliche Fachmann des Ausschusses, Dr. Soetbeer in Hamburg, das Material abermals tresslich zusammengestellt, um einen praktischen Beschluß so leicht wie möglich zu machen, und der Ausschuß als solcher geht einerseits das Präsidium des norddeutschen Bundes und die süddeutschen Negierungen, andererseits das Zollparlament an, den ersten thatsächlichen Schritt durch Niedersetzung einer untersuchenden und berichterstattenden Commission zu thun. Bei dieser Gelegenheit hat der sehr thätige Vicepräsident des Ausschusses, Herr A. G. Mosle aus Bremen, Besprechungen mit dem Reichstags- und Zollparlamentspräsidenten Simson, dem Präsidenten Delbrück vom Bundeskanzleramt und verschiedenem Räthen des preußischen Finanzministeriums gehabt, welche ergaben, daß auf allen Seiten jetzt Geneigtheit besteht, dem überlieferten chaotischen und veralteten Zustande ein Ende zu machen.
Wir haben gegenwärtig in Deutschland noch folgende Münzsysteme: den Dreißig-Thaler-Fuß, d. h. je 30 Thaler auf ein Zollpfund feines Silber, im größten Theile des norddeutschen Bundes, jedoch mit verschiedenem Abweichungen in der Eintheilung, indem nämlich der Groschen in Preußen und Grenzlwtcn II. 180!». 61