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Anforderungen sind in theoretischer wie praktischer Hinsicht viel größer als an Capitaine der Handelsmarine, welche vor jenem nur eine größere Kenntniß der commerciellen Verhältnisse voraus haben. Der Seeosficier muß ebenso wie der Kauffahrteicapitain die Berechnungen für Führung des Schiffs und die Leitung der Manöver des Schiffs versteh«, bei der größeren Schnellig. keit derselben aber und bei der viel größeren Anzahl Leute mehr Uebersicht entwickeln. Er muß, weil er nicht blos Seemann, sondern auch Militair ist, die Handhabung der Disciplin in ganz anderer Weise verstehen; er muß ein competentes Urtheil über die Artillerie des Schiffes besitzen, um Verwendung, Vorzüge, Mängel und etwaige Aenderungsvorschläge richtig zu bestimmen; er muß in der Seetactik wohl bewandert sein, die bei Handelsschiffen überhaupt nicht in Frage kommt, muß eine genügende mathematische und physikalische Bildung besitzen, um meteorologische Beobachtungen zu machen, Peilungen und hydrographische Aufnahmen vorzunehmen und durch seine Seekarten den Kriegs- wie den Handelsschiffen die Wege zu zeigen; und endlich muß seine allgemeine Bildung auf solcher Höhe stehen, daß er als Vertreter seiner Regierung auch in politischen oder diplomatischen Fragen im Auslande aufzutreten befähigt ist, wie ja auch die Handhabung der Seepolizei den Kriegsschiffscommandanten obliegt. Es soll in Wissenschaft wie in gesellschaftlicher Beziehung Lehrer und Vorbild der Cadetten und seiner anderen Untergebenen sein, wie der Hauptmann des Landheeres Vater und Erzieher seiner Compagnie ist; denn Seeofficiere commandiren die Deckosficierschule, die Cadetten- und Jungenschiffe, die Marineschule wie die Flottenstamm-und die Werftdivision, und fungiren als Lehrer an jenen Schulen, wie an Bord beim wissenschaftlichen Unterricht der Cadetten. Man sieht, die Anforderungen sind nicht gering, und es ist nicht ohne Grund, wenn neuerdings auf eine tüchtige Vorbildung zum Seeosficier großes Gewicht gelegt wird. Man kann dies thun, da gerade der Andrang gebildeter junger Leute groß genug ist. Allerdings geben Examina an sich keinen Maßstab für die wirkliche Befähigung: aber sie geben doch die Garantie, daß ein gewisses Minimum von Befähigung und Kenntnissen vorhanden ist. Der Andrang aber ist so übermäßig, daß vor einigen Jahren von 80 sich Meldenden nur 10 als Cadetten angenommen werden konnten: später wurde dieser Satz sehr vermehrt, und in einem Jahre 50, im nächsten sogar 90 Cadetten eingestellt.
Die Deckung des Kriegsbedarfs an Mannschaften erfolgte vor der norddeutschen Bundesverfassung durch Einziehung der sogenannten „Seedienstpflichtigen". Früher waren auf Grund einer Bestimmung des altpreußischen Cantonreglements von 1735, die sich durch alle Wandlungen der Wehrverfassung erhalten hatte, diejenigen Matrosen von der Ableistung der Wehrpflicht befreit, welche bis zu ihrem 20. Lebensjahr ein Jahr auf