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Norddeutsche Kriegsmarine : die Ergänzung der Officiere und Matrosen.
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Combattanten). Dieses praktische Erlernen aller Arbeiten, welche die Cadetten später zu commandiren haben, ist von unschätzbarem Werth, und auch für die Osficiere würden ähnliche, ihren Jahren entsprechende praktische Uebungen großen Nutzen haben. In der östreichischen Marine hat Admiral Tegetthoff erst neuerdings sich energisch dafür ausgesprochen, daß die Seeosficiere sich an den schweren Geschützen neuen Calibers als ausschließliche Bedienung der­selben natürlich getrennt von den Mannschaften ausbilden sollen, wie er auch in England an Bord des Kurmer^ MpExcellent" englische Comman- ders und Captains sich im Schweiß ihres Angesichts an den neuen Ge­schützen hatte exerciren sehen. Gerade das Können ist sür den unschätzbar, welcher als Commandirender die Sache richtig beurtheilen will. Nach ihrer Heimkehr von der Kreuzfahrt bestehen die Cadetten ein zweites Examen in Navigation (mathematische und astronomische Berechnung des Curses), See­mannschaft (alle praktischen Arbeiten zur Handhabung des Schiffs) und Ar­tillerie, und kommen darauf als Seecadetten an Bord regulärer in Dienst gestellter Kriegsschiffe, wo sie zwei Jahre verbleiben. Nachdem sie dann noch die Marineschule in Kiel ein Jahr besucht und außerdem somit drei Jahre an Bord zugebracht haben, machen sie das Examen zum Seeofficier, werden vom S e e o ffi ci erc o rp s gewählt, mit dem Zeugniß der Reife beim König zum Unterlieutenant in Vorschlag gebracht, und bei Vacanzen zu Unterlieutenants ernannt, wobei sie nicht unter fünf Jahren Gesammtdienst- zeit haben dürfen. Die Unterlieutenants zur See machen dann noch'einen Cursus an Bord des Arlillerieschiffs und erhalten bei besonders guten Kennt­nissen eine königliche Belobigung mit der Wirkung, daß sie vor allen anderen gleichzeitig examinirten Seecadetten rangiren.

Indeß können auch Seeleute, die schon in der Handelsmarine gedient haben, unter ihnen bequemeren Bedingungen in das Seeofsiciercorps ge­langen. Junge Matrosen mit der vor dem 22. Lebensjahr nachgewiesenen Reife der Oversecünda und mit 48monatlicher (nach neuer Bestimmung nur 36monatlicher, durch Zeugniß der Schiffscapitaine nachzuweisender) auf Kauf­fahrern zurückgelegter Fahrzeit werden nach einer Prüfung als Matrosen II. Gehaltsclasse eingestellt, dann zuerst am Lande vorgebildet und bis zum Schluß der Sommerfahrzeit hier und auf dem Artillerieschiff ausgebildet. Haben sie sich dabei gut geführt, so werden sie als Matrosen I. Classe, sonst als solche II. Classe auf das Cadettenschiff versetzt, und nun wie die Ca­detten behandelt, blos mit stärkerer Betonung der militairischen Seite der Ausbildung. Nach Rückkehr von der Kreuzfahrt und dem Examen zum See­cadetten, also frühestens nach einjährigem Dienst, werden sie nicht erst auf Kriegsschiffe, sondern sogleich zur Marineschule überwiesen und sind von da ab den übrigen Seecadetten völlig gleichgestellt. Gerade diese Eröffnung des