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Weit bedeutender wird das Bedürfniß an Seeleuten, sobald erst der Flottenerweiterungsplan vollständig ins Leben getreten sein wird. Dann brauchen 16 Panzer-Schiffe und -Fahrzeuge 768 Maate und 4800 Matrosen, die 21 Corvetten 462 und 3402, 3 Transportdampfer 15 und 111. 22 Schraubenkanonenboote wie jetzt 96 und 646, und endlich die 8 Avisos 32 und 184, sodaß sich die volle Friedensbesatzung auf ca. 1400 Maate und 9200 Matrosen beläuft. Mit der Kriegsverstärkung um 20 Procent beträgt der Bedarf 1675 Maate und 11,800 Matrosen und mit der nöthigen Reserve von ca. 10 Procent, da wir von den nach Ausführung des Flottenentwickelungsplans wohl nicht mehr existirenden .Segelschiffen und Ruderkanonenbooten absehen, etwa 1800 Maate und 11,000 Matrosen. (Der „Fachmann" hatte sür das zukünftige Deutschland eine ähnliche Stärke von Schiffen angenommen, statt der 16 Panzerschiffe indessen 20 Holzfregatten zu 50 Kanonen, also mit etwa 12,000 Mann verlangt. Hieran ist jedoch nicht zu denken, da für den Handelsschutz unsere gedeckten Corvetten völlig genügen, für Seegefechte aber nur Panzerschiffe etwas ausrichten können.)
Diese Completirung des Friedensetats bietet mannichfache Schwierigkeiten, da die Zahl der in Dienst gehaltenen Mannschaften selbstverständlich in^Siner Weise ausreicht. ^ ^ Auch bei den Seeoffi eieren ist die Zahl der unteren Stellen noch knapp genug bemessen, aber die starke Zahl der Seecadetten, in welche die aus der Handelsmarine übertretenden Aspiranten nicht einmal mitgerechnet sind, läßt eine baldige AbHülse dieses Uebelstandes und eine genügende Zahl von Osficieren auch für eine bedeutende Erweiterung der Marine hoffen. Eine solche Verstärkung thut aber dringend noth, denn für die höheren Stellen ist in Kriegszeiten absolut kein Ersatz zu finden, und auch die Completirung der unteren Stellen durch Osficiere der Seewehr ist verhältnißmäßig spärlicher als es beim Landheere möglich ist.
Analog der Landwehr ist nämlich sür die Seemacht eine Seewehr errichtet; diese stand früher unter einem eigenen Commando oder Stab der Marinereserve und -Seewehr, dieser wurde 1862 vom Abgeordnetenhause beanstandet und 1863 und 1864 nicht wieder in den Etat aufgenommen. Sie steht seitdem direct unter dem Stationscommando, welches die Geschäfte jenes Stabes fortführt. Die Marinereserve und Seewehr besitzt wie die Landwehr ein eigenes Osfieiercorps, das theils aus ehemaligen Osficieren der Flotte besteht, welche aus dem activen Dienst ausgeschieden sind, zum größeren Theil aber aus Osficieren der Handelsmarine (Schiffern, d. h. Capitainen, und Steuerleuten) gebildet ist, welche ein Jahr aus der Kriegsflotte gedient und das Quallficationszeugniß zum Unterlieütenant der Seewehr erworben haben; zur letzteren Kategone haben Zutritt die „seedienstpflichtigen" Steuer-