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Das Bundes-Oberhandelsgericht.
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meinen, der Hinweis des Bundescommissars v. Friesen auf die Zweidrittel­mehrheit, den die Sächsische Zeitung als das unzweideutige Eingeständniß proclamirt,daß man es mit einer Perfassungsänderung zu thun hat", wäre unnöthig gewesen. Dem Bunde steht die Gesetzgebung zu auf dem Gebiete des Handelsrechts wie d?s Processes. Zur wirklichen Durchführung dieser Gesetz­gebung ist ein oberster Gerichtshof das unerläßliche Mittel sollte ihm versagt sein? Ein so besonnener Staatsrechtslehrer wie v. Gerber rechnet die Organisation und Jnstruction der Behörden im Affgemeinen unter daß Verordnungsrecht des Monarchen", weil sie nurdie Aussührung des als Gesetz oder sonst bestehenden Rechts" betreffen sollen die besden gesetz­gebenden Factoren des Bundes weniger vermögen? Doch genug, w,ir werden den Bau, der die deutsche Rechtseinheit bedeutet, sich erheben sehen und das Gekrächze des Nachtgevögels, dqs ihn urnschwirrt, wird sein Vor­wärtsschreiten nicht Hinhern.

Nur warnen möchten wir noch zum Schlüsse vor dein, Antrage, mit dem Hamburg ganz neuerdings den regelmäßigen Gqn^g der Verhandlungen ge­kreuzt hat: gleich für alle Processe sowohl in Strafsqchen, wie in priyqt- rechtlichen Streitigkeiten, mindestens aber für letztere, einen gemeinsamen obersten Gerichtshof einzusetzen. Der Antrag mag gut geryeint sein, aber er hat bedenkliche Ähnlichkeit mit einem Schachzuge gegen den gqnzen Plan, und die Uebereinstimmung mit der Ansicht des Herrn v. Zehmen hient yicht gerade dazu, ihn vor dem Verdachte dieser Aehnlichfeit zu schützen. Möge man sich an das zunächst Rothwendige und zunächst Erreichbare halten, eingedenk des qlten Wortes, daß das Bessere der Feind des Guten ist.

-1.

Die neutrale Schule in den Niederlanden.

Korrespondenz aus Haarlem.

Ansang April 1869. Große Nationen genießen den Vorzug, daß sie nicht nur Zeugen hss. iytellectuellen Lebens anderer großer Nationen sind, sondern durch ihre eigen,? Entwickelung Einfluß auf fremdes Volkslehen üben. In einem ungünstigen Verhältniß stehen kleinere Völker. Ihr ganzes geistiges Dasein ist eng um­grenzt und wird außerdem der ihm gebührenden Stellung beraubt, schon weil ihre Sprache nur von wenigen Fremden perstanden wird. Uebersetzungen ihrer geistigen P-olucticnen seltener stattfinden und außerdem keinen ge-