Das Äundes-Gberhandelsgericht.
„Wir wollen uns nicht auf das politische Gebiet begeben, nicht in der Zukunft forschen, was da kommen wird, sondern einzig fragen: welcher Weg ist unter den gegebenen Verhältnissen möglich, um die nothwendige Rechtseinheit, die endlich mit Mühe errungen zu sein scheint, zu wahren und eine gemeinsame Fortbildung zu sichern? . . . Gegenwärtig ist nur ein Einheitsorgan möglich, das ist ein deutscher Gerichtshof."
Mit solchen Worten empfahl vor nunmehr fast acht Jahren, im Mai 1861, Dr. Goldschmidt in Heidelberg dem eben begründeten deutschen Handelstage, dessen Mitglieder andächtig dem gediegenen Vortrage des berühmten Handelsrechtslehrers lauschten, die Resolutionen des Ausschusses über Handelsgesetzbuch und Handelsgerichte, von denen die eine also lautete: „Es möge durch Vereinbarung der deutschen Regierungen und Stände baldmöglichst ein gemeinsamer oberster deutscher Gerichtshof zur Erhaltung der Einheit und gemeinsamen Fortbildung des deutschen Handelsrechts ins Leben treten." Badenser und Sachsen, Preußen und Württemberger stimmten freudig dem Antrage zu, kein Widerspruch erhob sich. Und es waren nicht Schwärmer und Idealisten, die also stimmten, sondern nüchterne, praktische Kaufleute unter Vater Hansemann's Vorsitz. Auch als drei Jahre später Dr. Braun-Wiesbaden vor dem volkswirthschaftlichen Congresse in Hannover einen sast gleichlautenden Commissionsantrag begründete, durste er noch getrost behaupten, daß dahinter unmöglich jemand Mediatisirungs- gelüste oder sonst politische Zwecke wittern könne; „denn Richter", sagte er. „sind eigentlich nur Rechtstechniker, die das Recht finden sollen."
Es ist uns im Augenblicke nicht erinnerlich, ob nicht selbst Herr von Beust in einer der bezaubernden Reden, mit denen er als sächsischer Premier die Ohren Europas auf sich zu richten und die Herzen politischer Kinder zu bethören liebte, die Idee eines obersten Gerichtshofs für den Bund hat schillern lassen; zu national wäre -sie ihm jedenfalls dazu nicht erschienen. Ob dann freilich, wenn man Ernst gemacht hätte, Einigkeit zu erzielen gewesen wäre unter den dreißig und etlichen Regierungen, deren einige es für ein zu hartes Opfer
Grenzboten II. 1869. 21