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Literatur
Die Verhandlungen der beiden Häuser des Landtags über die Gesetzesvorlagen, betreffend die Beschlagnahme des Vermögens des König Georg und des ehemaligen Kurfürsten von Hessen. Berlin 1869 bei Kortenkampf.
Dieses Buch enthält eine Sammlung der auf die Beschlagnahme-Angelegenheit bezüglichen Aktenstücke sowie der stenographischen Berichte über die Verhandlungen beider Häuser des preußischen Landtags. Die Aktenstücke sind in dem ersten Capitel des Buchs „die Comniissionsverhandlnngen" enthalten und umfassen die Antworten des holländischen Justizministers Borrel auf die bekannte Dnllertsche Interpellation, die aufgefangenen Briefe verschiedener hannöverschcr Legionäre, ein Schreiben des Grafen Wedell an seine Gattin, den Wortlaut der Beschlagnahme-Verordnung vom 2. März v. I., sowie die sämmtlichen zu der Regierungsvorlage gestellten Amendcments der Commissionsgliedcr. In Sachen der gegen den Kurfürsten erlassenen Maßregel sind mitgetheilt: das kurfürstliche Denkschreiben vom 6. Januar v, I,, das an den Grafen Bismarck gerichtete Schimmelvfennig'sche Schreiben vom 9. März v, I, die Hauptstellen der in Hessen ausgestreuten revolutionären Proklamationen, und das Schreiben, welches bei Uebersendung der bekannten „Denkschrift" seitens des Cabinetsraths Schimmelpfennig an die preußische Negierung gerichtet worden. Außerdem enthält dieser Abschnitt ein genaues Referat über die Erklärungen, welche der Minister-Präsident in der Commission gegeben hat. Der zweite Abschnitt hat es mit den Plenarverhandlungcn im Abgeordnetenhause zu thun, theilt sämmtliche Reden nach der stenographischen Aufzeichnung mit und umfaßt 114 Druckseiten; die am 29. Januar gehaltene Rede des Abg. v. Windthorst-Mevpen ist allein über einen Druckbogen stark. Am Schluß des Buchs folgen dann die Commissionsverhandlungcn deS Herrenhauses (27 S.) und der Bericht über die Verhandlungen im Plenum (33 S.)
Für die Partikularistische Presse und einen ziemlich bedeutenden Bruchtheil der östreichischen Journalistik ist die Beschlagnahme-Angelegenheit das einzige Ereigniß im parlamentarischen Leben Preußens gewesen, das während des letzten Winters mit wirklicher Aufmerksamkeit behandelt worden ist. Die Klagen über den vermeintlichen „Nechtsbruch" und die Absichtlichkeit, mit welcher die Negierung im vorigen Jahre reichlich donirt habe, um in diesem Jahre ebenso reichlich confisciren zu können, sind weder in der bezahlten welfischen Presse, noch in den unabhängigen Organen des Partikularismus (z. B. den historisch-politischen Blättern, welche den Verhandlungen vom 29. und 30. Jannar einen sehr ausführlichen Artikel B. 63. H. 4 gewidmet haben) verstummt und werden noch gegenwärtig zu Nutz und Frommen des Legitimismus von Zeit zu Zeit i« Leitartikeln paraphrasirt. Grade diese Publizisten, welche ausführliche Erörterungen der Beschlagnahme-Angelegenheit gebracht haben, bevor das vollständige Material über dieselben vorlag (die hist. volit. Blätter beklagen den Mangel stenographischer Berichte ausdrücklich), würden wohl daran thun, das vorliegende Buch ihrer näheren Bekanntschaft zu unterziehen, demgemäß ihre bisher ausgesprochenen Urtheile zu revidiren, und dann erst in xerpEw^m rei msmori-rm zu reden. Bei einiger Gewifseuhaftigkeit wird es dann wenigstens nicht mehr möglich sein, der preuß.