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Zwei Anstalten für öffentliche Gesundheitspflege.
Auf den beiden letzten Congressen deutscher Naturforscher und Aerzte hat die Frage, ob es zulässig sei Resolutionen zu fassen, erregte Verhandlungen hervorgerufen, deren bittere Nachwirkung noch nicht ganz überwunden scheint. Auf der einen Seite vertheidigte man die Ueberlieferung, welche gegen Resolutionen spricht, hauptsächlich mit der Unendlichkeit wissenschaftlicher Forschung und der Bedeutungslosigkeit von Mehrheitsbeschlüssen in gelehrten Streitfragen; auf der anderen Seite wurde mit nicht geringerem Nachdruck behauptet, es gebe allerdings Gegenstände, über welche es auch auf der Versammlung deutscher Naturforscher und Aerzte nicht allein möglich sei, sondern hohen praktischen Werth habe, förmlich abzustimmen. Näher besehen waren dies die Beziehungen der öffentlichen Gesundheitspflege. Der ganze Streit erwies sich als eine Consequenz' der 1867 in Frankfurt am Main beschlossenen Bildung einer Section für Gesundheitspflege. Damit ist in diesen gelehrten Körper sozusagen ein Tropfen fremden Bluts gedrungen, der sich mit dem Uebrigen nicht recht vermischen will und aller Wahrscheinlichkeit nach so lange Unbehaglichkeiten und Störungen hervorrufen wird, bis man ihn eben wieder ausscheidet.
Für eine Ausscheidung sprechen in der That sowohl die Interessen des naturwissenschaftlich-medicinischen Congresses, dessen warmes altes Nest zur Aufnahme dieses Kuckuckseies vorläufig ausersehen worden war, wie die Interessen des allmälig flügge gewordenen jungen Pflegevogels selbst, der öffentlichen Gesundheitspflege. Jenem sollte man die erhabene Ruhe und Objectivität rein wissenschaftlicher Forschungen nicht rauben, in welcher die Mehrzahl seiner Mitglieder nun einmal lebt. Dieser sollte man ein wuchtigeres, unabhängigeres Organ verschaffen, als eine bloße Section einer Gelehrtenverbindung jemals werden kann.
Die Section braucht deswegen nicht gänzlich wieder eingezogen zu werden. Die rein wissenschaftliche Seite der Gesundheitspflege und Alles, was an derselben nicht ganz öffentlicher Natur ist, gibt immer noch einen sehr guten und ausgiebigen Stoff für eine besondere Abtheilung des Congresses der Naturforscher und Aerzte ab. Ihr Fortbestehen wird mittelbar dafür sorgen, daß die Naturforscher nicht aufhören, einen angemessenen Theil ihrer Zeit und Kraft hygienischen Problemen zu widmen, und daß die Aerzte auch von der Seite ihres wissenschaftlichen Studiums her stets angehalten werden, über der Bekämpfung von Krankheiten nicht die Erhaltung der Gesundheit in der früher gewohnten Weise zu vernachlässigen.
Für öffentliche Gesundheitspflege dagegen ein eigener selb- ständiger Congreß!
Grenzboten I. 1869, 3