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Nach dem Schluß des Zollparlaments.
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Nach dem Schluß des Zoüparlaments.*) ^

Aus, Schwaben. Anfang Juni.

Bevor das Zollparlament seine erste Probe bestand, hat man, um seine Bedeutung ins Licht zu stellen, vielfach daran erinnert, wie noch vor kurzem eine parlamentarische Reform des Zollvereins überhaupt als das höchste er­reichbare Ziel angesehen wurde. Auch jetzt nachdem die erste Session vorüber, und die Urtheile über den Werth dieser Einrichtung, je nach den Hoffnun­gen, die an sie geknüpft waren, schwanken ist es nicht ohne Interesse, sich zu vergegenwärtigen, was man einst von ihr erwartete, ehe das Jahr 1866 sie ins Leben rief.

In sehr ausführlicher und zum Theil scharssinniger Weise ist der Ge­danke, mittelst einer parlamentarischen Reform des Zollvereins dem Problem der deutschen Einheit näher zu rücken, in einer Schrift entwickelt, die im Jahr 1862 erschien und einen schwäbischen Professor zum Verfasser hattet) Sie entstand in einer Zeit, da der Gegensatz von Preußen und Oestreich, von Nord und Süd, von Freihandel und Schutzzoll heftiger als je aufein­anderstieß, da die Schlagworte Großdeutsch und Kleindeutsch bereits zu er­müden begannen und der schon ältere Gedanke sich wieder ausdrängte, ob nicht die deutsche Frage auf einem praktischeren Wege, als ihn die bisherigen Parteiprogramme wiesen, wenn auch vorerst in bescheidener Weise angefaßt werden könne. Es war nach Frauer der wesentliche Fehler des Gagernschen Programms, daß es den angestrebten Bundesstaat in kein Verhältniß zum Zollverein setzte; denneinen deutschen Bundesstaat gründen zu wollen ohne den Zollverein als Grundlage und Ausgangspunkt zu benutzen, ist so thö­richt, wie wenn man ein Haus auf einem bestimmten Boden bauen wollte, ohne das Erdgeschoß zu berücksichtigen, das schon auf diesem Platze steht." Die parlamentarische Verfassung des reformirten Zollvereins dachte sich nun der Verfasser ganz in derselben Weise, wie sie jetzt eingeführt ist. In Betreff der Zuständigkeit der Vereinsorgane war seine Meinung, daß dieselben in bescheidenem Umfang beginnend und zunächst auf das Handels- und Ver- kehrsleben der Nation beschränkt, sich allmählich über immer weitere Gegen­stände ausdehnen sollten, bis sie schließlich die eigentlich politischen Organe der Nation geworden wären. Als der Ansang erscheint ihm, daß alle Akte der inneren Gesetzgebung, wie alle Verträge mit dem Ausland, anstatt wie bisher an die Zustimmung der einzelnen Regierungen und Landstände ge-

") Die Redaktion stellt die beiden folgenden Berichte geehrter Korrespondenten nebenein. ander, weil sie für die verschiedenartige Beurtheilung des ersten Zollparlaments durch unsere Freunde in Süddeutschland charakteristisch find.

") Die Reform des Zollvereins, und die deutsche Zukunft, zur Versöhnung von Nord und Süd. Von Dr. L. Frauer. Braunschweig 1862.

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