Beitrag 
Die Jesuiten als Gymnasiallehrer in Oestreich : (Schluß zu Nr. 15).
Seite
138
Einzelbild herunterladen
 

138

Anzahl derselben und der notorisch mangelhaften Beschaffenheit der meisten geistlichen und sehr vieler Staatsgymnasien ließe sich darüber noch hinweg­sehen, daß ihnen das Oeffentlichkeitsrecht entzogen und jede Staatsunter­stützung versagt werde, muß man deshalb verlangen, weil die Jesuiten das ' Gesetz nichtachten und ganz besonders dazu beigetragen haben, daß andere geistliche Gymnasien, welche anfänglich den freiwillig übernommenen Ver­pflichtungen nachkamen, dem Beispiel dieses Ordens folgten und nach er­langtem Oeffentlichkeitsrecht und erworbener Staatsunterstützung den Staats­gesetzen Hohn sprachen. Wird dem nicht gesteuert, so wird und muß binnen kurzem ein vollständiger Verfall der geistlichen, d. h. der Hälfte aller östreichi­schen Gymnasien eintreten.

CartuiriM über die Conflitutwn des Papst^Conclavcs.

0n tlxz eonsMutioil ok ?!lMg OonelaveZ. vz^ 0. LÄrwriM. Häinbui-Ab, Minouästoilo rmÄ DouZlag, 1868.

Herr Cartwright bezeichnet es als seinen Vorwurf, die gesetzlichen Bestim­mungen und hergebrachten Gewohnheiten, oder wie er es selbst nennt, die Constitution der Papst-Conclave's vorzutragen. Er beansprucht kein wei­teres Verdienst, als einen verworrenen Stoff auf seine einfachen Grund­züge zurückgeführt und den Inhalt vieler schwerfälligen Folianten in einem lesbaren Bande von wenig mehr als 200 Seiten dargestellt zu haben. Hätte ^ er nichts mehr gethan als er verspricht, so würden wir ihm zum Danke ver­pflichtet sein. Er gibt aber mehr.

In Rom und überhaupt auf dem Continent eben so sehr zu Hause als in London und England, und mit leitenden Staatsmännern in ununter­brochenem, unmittelbarem Verkehr, ist es ihm nicht schwer geworden, seinem Gegenstande eine vorherrschend praktische, aus oer unmittelbaren Anschauung hervorgehende Behandlung zu geben, die aus Büchern allein nicht gelernt werden kann. In der That, er selbst erzählt es uns, daß die äußere Ver­anlassung erst eines Artikels in der North-British-Review und dann dieses Buches der Fall des Cardinals Andrea gewesen ist.

Cardinal Andrea verließ im Juni 1864 Rom gegen den Willen des Papstes und ging nach Neapel, wo er von den Anhängern König Victor Emanuels unter großen Demonstrationen als italienischer Patriot begrüßt wurde. Der Papst rief ihn natürlicherweise augenblicklich zurück. Da Andrea aber diesem Rufe keine Folge gab, wurde er durch ein Breve vom 29. Sep-