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der Continuität seines durch eine ununterbrochene Reihe von Staatsacten staatsrechtlich gewährleisteten Bestandes nicht präjudicirt haben und nicht präjudiciren können.
Nach dem Gesagten wird auch klar, was die czechisch-nationale Partei in Böhmen gegenwärtig anstrebt. Sie will eine möglichst große Autonomie der Länder'der Krone Böhmens; sie will ferner eine veränderte Wahlordnung. Während jetzt alle wichtigen Entscheidungen beim wiener Reichstage liegen, und dem böhmischen Landtag nur Ausnahmsfälle bleiben, soll vielmehr Alles Angelegenheit des Landtags werden und der Reichsvertretungs- competenz nur die Ausnahmen zustehen. Die Machtstellung der Monarchie sei durch eine gemeinsame Behandlung der höchsten Staatsaufgaben zu wahren und die Einheit des Reichs in der Beachtung der Mannigfaltigkeit seiner Bestandtheile und ihrer geschichtlichen Rechtsentwicklung zu sichern.
Die Bedeutung der böhmischen Wenzelkrone liegt sonach darin, daß Böhmen eine staatsrechtliche Individualität, eine staatsrechtliche Persönlichkeit beansprucht. Diese staatsrechtliche Individualität manifestirt sich vornehmlich in folgenden Rechten, welche die Landesvertretung Böhmens ohne alle Rücksicht auf die neueste Landesordnung Schmerlings hat:
Erstens die Integrität des Territoriums, also die Zusammengehörigkeit mit Mähren und Schlesien, sammt dem eventuellen Heimfallsrecht auf die Lausitz und dem Lehnverhältnisse zum Egerer Gebiete; dann das Recht, beim Erlöschen des Hauses Habsburg einen König von Böhmen zu wählen; das alleinige Recht, die Verfassung zu ändern; das Recht, alle Steuern in Böhmen zu bewilligen; die Mitwirkung bei der Landesgesetzgebung; die Mitverwaltung-im Handel und in Polizeisachen; das Recht, über die Landesdomänen zu disponiren, Landestheile abzutreten oder zu erwerben; über Aufnahme von Mitgliedern in seine Mitte zu entscheiden; einen Landesausschuß zu wählen, welcher das Landesvermögen verwaltet; Gleichberechtigung der böhmischen Sprache mit der deutschen in Schule und Gericht; das Recht, zu verlangen, daß sich der Kaiser von Oestreich als König von Böhmen krönen lasse und einen Eid dahin schwöre, daß er alle Rechte und Freiheiten der böhmischen Krone — oder mit einem Ausdrucke der Pietät -~ der h. Wenzelskrone wahren und schützen wolle und solle.
Aus Schwaben.
Die würtembergische Regierung und die Parlamentswahlen.
7. März.
Auch bei den Zollparlamentswahlen ist das Loos, die letzten zu sein, uns Schwaben nicht erspart worden. Indessen, wir sind es gewöhnt; wun-