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Der preußische Staatshaushaltetat für 1868.
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tung braucht. Im Finanzministerium werden die außerordentlichen Ausgaben namentlich verursacht durch die Ablösung von Forstservituten und Renten und die Ausführung der anderweiten Regelung der Grundsteuer in den neuen Landestheilen, deren wir schon oben gedachten.

Dies find die Hauptpositionen aus der langen Reihe von Zahlen, welche den Finanzetat des preußischen Staats für 1868 darstellen und die in ihrer Höhe, Gruppirung und ihren Verhältnissen zu einander einen ausführlichen und kritischen Commentar über die Art und Organisation der preußischen Staatsverwaltung liesern. Ohne uns auf Kritik, die in den Kammerdebatten genügsam geübt ist, oder auf allgemeine finanzwisfenschaftliche Betrachtungen, die in zahlreichen Büchern zu finden sind, oder auf Vergleichungen mit andern Ländern, die immer mißlich sind, einzulassen, geben wir dem Leser diese kurze Uebersicht als Anleitung zu weiterem Nachdenken und Studium.

Politischer Monatsbericht.

X Leipzig, Ende Februar.

Die Verhandlungen über das französische Preßgesetz, deren Leser wir während der letzten Wochen waren, sollen den Kaiser Napoleon in peinlicher Weise an die Kammervorgänge vor Ausbruch der Februar­revolution erinnert haben. Diese Reminiscenz liegt in der That ziem­lich nah: wenn die Analogie zwischen den französischen Zuständen von damals und heute auch nur eine entfernte ist. Vor zwanzig Iahren schlugen die Franzosen den Thron der Julimonarchie in Trümmer, weil sie ihre Un­geduld nach einer Reform des Wahlgesetzes nicht zügeln konnten, deren Durchführung doch nur Frage der Zeit war, heute sehen wir sie vergeblich um ein Stück Preßfreiheit kämpfen, dessen Besitz selbst den Ultras der Gui- zvtschen Majorität niemals genügt hätte. Obgleich die Debatte über dieses neue Gesetz noch nicht geschlossen ist, läßt sich das Geschick desselben schon gegenwärtig übersehen. Der 1, der jedem Franzosen das Recht zur Her­ausgade einer periodischen Schrift ertheilt und die bestehenden Vorschriften über Erwirtung einer Regierungsconcession und Hinterlegung fast uner- erschwinglicher Kautionssummen aufhebt, gibt der Presse einen Spielraum, den die folgenden Paragraphen (eS sind ihrer, wenn wir nicht irren, vier­zehn) möglichst zu beschränken suchen. Das ganze Gesetz erinnert lebhast an das berühmte Lichtenbergsche Messer ohne Klinge, an welchem der Stiel fehlt! Dle freie Einführung ausländischer Journale, das Recht zur Mit­theilung und Discusftvn der Kammerverhandlungen, die Oeffentlichkeit der Verhandlungen über Preßvergehen, lauter Dinge die sich im übrigen Europa fast von selbst verstehen, über welche bei Kulturvölkern kaum eine Meinungs­verschiedenheit besteht, sie werden in dem modernen Frankreich wie offene Fragen behandelt, mit Gründen für und wieder belegt und es findet sich so­gar eine Majorität, welche feierlich ihre Unzulässigkett proklamirt. In dem Vaterlande der continentalen Preßfreiheir wird eine Stempelsteuer erhoben, welche die pariser Journale zwingt, fünf Thaler und zehn Groschen von jedem Exemplar, das sie drucken, an den Staat zu entrichten, eine Steuer, welche journalistische Unternehmungen bankerott macht, sobald dieselben we­niger als 8000 Abonnenten zählen, in Paris, dem liberalen Eldorado frühe-