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Die altrömische Industrie und ihre Leistungen.
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Die altrömische Industrie und ihre Leistungen.

I. Marquardt, römische Privatalterthümer, zweite Abtheilung (des Handbuchs der römischen Alterthümer von W. A. Becker und I. Marquardt fünfter Theil, zweite Abtheilung.) Verlag von S. Hirzel. 1867.

Mit dem soeben erschienenen zweiten Bande der Privatalterthümer er­hält das 1843 von W. A. Becker begonnene, nach seinem Tode seit 1849 von Marquardt fortgesetzte Handbuch der römischen Alterthümer seinen vor­läufigen Abschluß. Der Verfasser hat die Darstellung des römischen Privat­lebens in einem weiteren Umfange unternommen und ausgeführt, als seine Vorgänger. Nachdem er im ersten Theile den Organismus des römischen Familienlebens dargestellt hatte, behandelt er hier dessen äußere Bedingungen, d. h. seine Bedürfnisse und deren Beschaffung durch die verschiedenen Berufs­thätigkeiten, also Production, Fabrikation und Bertrieb der wichtigsten Lebens­bedürfnisse und der am meisten charakteristischen Luxusgegenstände. Gewerbe, Handwerk und Handel (namentlich Kleinhandel) der Römer sind hier zum erstenmale zum Gegenstande einer umfassenden Untersuchung und Erörterung gemacht; bisher war diese ganze so höchst wichtige Seite des römischen Lebens theils nur beiläufig in Betracht gezogen, theils nur Einzelnheiten aus dem weiten Gebiet mit Genauigkeit untersucht worden.

Der Verfasser hat den weitläufigen Stoff, der den Gegenstand seiner Betrachtung bildet, so geordnet, daß er zuerst die Thätigkeiten darstellt, die sich auf Befriedigung der leiblichen Bedürfnisse beziehen, auf Herstellung und Beschaffung der Nahrung, Kleidung, Wohnung und häuslichen Einrichtung. In jeder dieser drei Hauptabtheilungen sind sowohl die Production der Roh­stoffe als deren Verarbeitung, endlich die Geschäfte und Gewerbe behuf des Vertriebs der Rohstoffe und Fabrikate in Betracht gezogen. Nur kurz sind die Berufsthätigkeiten geistiger Art und die damit in Verbindung stehenden Gewerbe besprochen; denn theils konnte der Verfasser dabei auf die Arbeiten anderer verweisen, theils hängt die Möglichkeit der Behandlung auch hier wie überall von dem ganz zufälligen Umstände ab, ob das vorhandene Ma­terial dazu ausreicht und ob durch monographische Bearbeitung einer zu- Grenzboten I. 1868. 26