Beitrag 
Oppenheim, H. B. : Partei oder Coterie?
Seite
176
Einzelbild herunterladen
 

«M»

176

verständigen kann. Weil von jener Seite gar zu häufig versucht wurde, das Monopol der Gesinnungstüchtigkeit, Charakterfestigkeit und Ueberzeugungs­treue sür sich in Anspruch zu nehmen, darum mußte von unserer Seite der Beweis geführt werden, daß es sich bei dem Zwist der FraetioNen nicht um ein Mehr oder Weniger von Liberalismus oder Patriotismus handelt, son­dern um die Frage, wer die gegenwärtige Situation besser versteht und die wahren Interessen des Volkes darin sicherer wahrt? Das sind Fragen der Logik und nicht der Moral.

Die beiden Erben der alten Fortschrittspartei, von denen jeder den ächten Ring zu besitzen glaubt, werden sich nicht mehr in derselben Fräction zusammenfinden, aber sie werden, wenn jede von ihnen wirklich ihren eigenen Beruf hat und zu erfüllen versteht, eine Partei ist und keine Coterie, sich gegenseitig achten lernen und in ihrer Wirksamkeit einander ergänzen. Die aber in bloßes Coteriewesen verfällt, mit persönlichen Prätentionen und per­sönlichem Hader, die wird über kurz oder lang, trotz rühmlichster Vergangen­heit und vieler großen Namen, den Platz räumen müssen, und zwar im Interesse des Liberalismus. Auf welche Weise das geschehen werde, steht dahin, daß es geschehen wird, ist klar.

H. B. Oppenheim.

Aus Mecklenburg^Schwerin.

Einige Wochen nach dem Schlüsse der Rechtssession versammelte sich der mecklenburgische Landtag, um über die gewöhnlichen, die Contribution be­treffenden Propositionen und daneben über die von den beiden Landesherrn verlangte außerordentliche Beihilfe zu den Bundeskosten zu berathen. Ob­gleich die constitutionelle Partei keine Ursache hatte, von der Initiative des Landtags irgend einen Schritt in der Richtung auf eine Verfassungsreform zu erwarten, so fanden doch, vielleicht nur in der Absicht, die Abneigung des Landtags gegen jede Verfassungsänderung noch-einmal zu constatiren, die Bürgervertretungen einzelner Städte (Rostock, Güstrow :c.) sich veranlaßt, ihren Bürgermeistern den Wunsch auszudrücken, daß sie in der Landtags­versammlung den Antrag auf Herbeiführung einer constitutionellen Landes­verfassung stellen möchten. Ja selbst der Magistrat einer Stadt, der Residenz­stadt Schwerin, ertheilte dem Landtagsdeputirten einen Auftrag gleichen In­halts. Aber die Bürgermeister gingen schweigend über diesen Punkt hinweg; nur der Deputirte der Stadt Schwerin entledigte sich seines Auftrages, jedoch

SS